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Nachricht vom 03.09.2016
Region
Ergiebige Zweiradkontrollen der Polizei
Zweiradkontrollen der Zweiradkontrollgruppe der Polizeidirektion Montabaur in Pottum am Wiesensee und Langenhahn-Hintermühlen auf der B 255 ergaben eine hohe Anzahl an technisch manipulierten Fahrzeugen. Mangelnde Bereifung und Fehlen eines vorschriftsmäßigen Motorradhelms wurden ebenfalls festgestellt.
SymbolfotoMontabaur. Zur Erhöhung der Zweiradsicherheit führte die Zweiradkontrollgruppe der Polizeidirektion Montabaur am Samstag, dem 3. September, in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr, Motorradkontrollen in Pottum am Wiesensee und in Langenhahn-Hintermühlen jeweils in beiden Fahrtrichtungen durch. Ziel war es, die Geeignetheit der Fahrzeugführer und den technischen Zustand der Fahrzeuge zu prüfen. Aufgrund der guten Wetterlage hatten sich viele Biker auf Tour begeben und die beliebten Stecken des Westerwald-Kreises aufgesucht.

Es wurden 96 Fahrzeuge angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Gegen zwei Motorradfahrer mussten Anzeigen wegen mangelhafter Bereifung vorgelegt werden.

Weiterhin wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige aufgrund einer manipulierten Schalldämpferanlage vorgelegt. Der Betrieb wurde untersagt und der Fahrzeugführer musste sein Zweirad von der Kontrollstelle abholen lassen.
Weitere 32 Zweiradfahrer wurden verwarnt. 22 Fahrzeugführer müssen eine Mängelbeseitigung im Rahmen eines Mängelberichtsverfahrens nachweisen.

Zwei Motorradfahrer wurden mit einem sogenannten Braincap angetroffen. Sie durften ihre Fahrt erst wieder fortsetzen, nachdem ihnen ein geeigneter Motorradhelm gebracht wurde, beziehungsweise zur Verfügung stand.

Die Polizei weist nochmals besonders daraufhin, dass viele technische Veränderungen, insbesondere Veränderungen der Schalldämpferanlagen und Eingriffe in die Brems- und Lenkeinrichtung, zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. In diesen Fällen wird die Weiterfahrt untersagt. Auf die Betroffen kommt ein hohes Bußgeld zu. Weiterhin steht dem Motorradfahrer für den Zeitraum bis zur Erteilung einer Betriebserlaubnis sein Motorrad für die Ausübung seines Hobbys nicht zur Verfügung.
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