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Nachricht vom 08.10.2016 |
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Vereine |
Einladung zum Stadtpokalschießen in Selters am 6. November |
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Wie in jedem Jahr führt die Schützengesellschaft 1847 Selters auch in diesem Jahr das bereits bekannte und beliebte Stadtpokalschießen durch. Nach mehreren Anfragen haben sich die Vereinsaktiven entschlossen, auch Firmen, Banken, Geschäfte und Behörden zuzulassen. Das Pokalschießen findet am Sonntag, dem 6. November ab 10 Uhr im Schützenhaus statt. |
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Selters. An folgenden Terminen besteht die Möglichkeit, ein Training zu absolvieren:
Montag, den 24. Oktober ab 19 Uhr, Freitag, den 28. Oktober ab 19 Uhr, Montag, den 31. Oktober ab 19 Uhr und Mittwoch, den 2. November ab 19 Uhr.
Zum 30-jährigen Jubiläum des Stadtpokalschießens wird zusätzlich ein Präsentkorb ausgeschossen. Hierzu sind am 2. November von 19 bis 22 Uhr alle gemeldeten Teilnehmer eingeladen. Geschossen werden zehn Schuss mit dem Luftgewehr auf einen zehner Teiler. Hier soll der Zufall etwas entscheiden, zuvor wurde eine Teilerwertung festgelegt. Derjenige, der dem Teiler am nächsten kommt oder trifft, ist der Gewinner des Präsentkorbes. Die Bekanntgabe des Gewinners erfolgt bei der Siegerehrung des Stadtpokals.
Die Veranstaltung ist als Mannschaftswettbewerb ausgerichtet. Alle Vereine, Firmen, Banken, Geschäfte und Behörden können eine oder mehrere Mannschaften aufstellen und melden. Jede Mannschaft kann in der Stärke von sieben Teilnehmern gebildet werden, von denen die vier besten Schützen in die Wertung gelangen. Jeder Teilnehmer kann nur für eine Mannschaft starten. Er muss Mitglied des Vereines beziehungsweise Beschäftigter der Firma, Bank, Behörde oder des Geschäftes sein. Mitglieder eines Schützenvereins oder einer Schützengesellschaft können nicht gewertet werden.
Der Munitionserwerb erfolgt zum sofortigen Verbrauch im Schützenhaus, Preis pro Schuss 0,15 Euro. Die Anmeldung kann schriftlich, per Mail an die Kontakt-Adresse auf der Homepage http://www.schuetzengesellschaft-selters.de erfolgen oder an einem der Trainingstage an einen der sportlichen Leiter.
Die Organisatoren teilen mit: „Wie bei anderen sportlichen Veranstaltungen ist auch bei diesem Pokalschießen eine Regel erforderlich. Wir möchten uns einer Regel der zurzeit gültigen Sportordnung für sportliches Schießen anschließen.
Diese Regel besagt: Nachdem der erste Schütze einer Mannschaft den ersten Wertungsschuss abgegeben hat, ist eine Änderung der aufgestellten Mannschaft nicht mehr möglich. Sollte eine gemeldete Mannschaft unter vier geforderte Mannschaftsteilnehmer abfallen, kann diese Mannschaft mit dem schlechtesten Schützen der nächst folgenden Mannschaft ergänzt werden.
Wertung:
Beim Wertungsschießen kann jeder Teilnehmer 5 Schuss auf die Probescheibe und anschließend 5 Schuss auf die Wertungsscheibe abgeben. Die Sportgeräte werden ausschließlich von der Schützengesellschaft zur Verfügung gestellt. Eigene Sportgeräte sind nicht gestattet. Die erforderliche Munition kann zur Zeit der Veranstaltung und zum sofortigen Verbrauch auf der Schießanlage erworben werden.
Um einen ordnungsgemäßen und zeitgerechten Ablauf zu gewährleisten, bitten wir am Tag der Veranstaltung um rechtzeitiges Erscheinen zur Wettbewerbsaustragung.
Bis spätestens 13 Uhr müssen mindestens zwei Schützen von jeder Mannschaft geschossen haben. Ende der Schießzeit circa 17 Uhr.
Keine Regel ohne Ausnahme. Es besteht auch die Möglichkeit, dass eine gesamte Mannschaft die Teilnahme am Wettbewerb bereits am Vormittag abschließt.
Wir bitten um Beachtung, damit die Verleihung von Urkunden und Pokalen den Zeitrahmen und den Ablauf der gesamten Veranstaltung nicht belastet.
Ein Trainingsschießen, außer der Probescheibe (mit 5 Schuss), findet am Veranstaltungstag nicht statt. Die drei Erstplatzierten des Schießens erhalten einen Pokal, alle teilnehmenden Mannschaften eine Urkunde. Die drei besten Einzelschützen der Veranstaltung erhalten jeweils eine Medaille. Die Siegerehrungen finden am Ende der Veranstaltung gegen 18 Uhr statt. Für das leibliche Wohl wird an allen Tagen gesorgt.
Aus versicherungstechnischen Gründen müssen wir darauf hinweisen, dass jugendliche Teilnehmer im Alter von 16 – 18 Jahren für die Teilnahme eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten bedürfen.
Wir freuen uns auf ihre Teilnahme und auf ein gemütliches Beisammensein im Schützenhaus Oberwald.“
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Nachricht vom 08.10.2016 |
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