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Nachricht vom 12.11.2016 |
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Kultur |
Begeisterte Besucher bei Musical in Westerburg |
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Ein besonderes Musicalerlebnis konnten rund 70 Besucher in der evangelischen Schlosskirche in Westerburg erleben. „Sie hat eine ungeheuer klare Stimme, die die Schlosskirche akustisch voll ausfüllte“, kommentierte eine Besucherin das eindrucksvolle Spiel von Miriam Küllmer-Vogt in dem Ein-Personen-Stück „Wenn Engel Lachen…“. |
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Westerburg. Sie spielte die ehemalige Nonne Katharina von Bora, die etwas später die Ehefrau Martin Luthers werden wird. „Miriam Küllmer-Vogt spielte so plastisch, dass man fast ihren, nicht wirklich vorhandenen, Gesprächspartner Luther ihr gegenüber auf dem Stuhl sitzen sah“, berichtete ein Zuschauer. Musikalisch einfühlsam begleitet wurde Küllmer-Vogt von dem Pianisten Peter Krusch. Die Liebesgeschichte von Katharina und Luther war witzig und leidenschaftlich inszeniert und gab fast nebenher wichtige Einblicke in die Hintergründe der Reformationsgeschichte.
Die Geschichte: Weder die eigenwillige Katharina von Bora noch der ehrenwerte Professor Martin Luther hätten gedacht, dass aus ihnen mal ein Paar werden würde. Denn Katharina war unsterblich in einen Patriziersohn verliebt, während Luther ein Auge auf Katharinas Freundin geworfen hatte. Beide wollten sie ein gutes Wort für den jeweils anderen einlegen. Wie aus dieser Abmachung im Atelier von Lukas Cranach schließlich doch eines der berühmtesten Paare unserer Geschichte wird, davon berichtet das Musical. Und nimmt den Zuschauer mit hinein in eine Liebe, in der sich die ganze Dynamik der Reformation widerspiegelt. Denn während die beiden versuchen, ihr Beziehungsleben in den Griff zu bekommen, droht die Reformation gerade zu scheitern.
Mit dem Musical „Wenn Engel lachen…“ ist den Veranstaltern, der Evangelischen Kirchengemeinde Westerburg, dem Kulturbüro der Verbandsgemeinde Westerburg und der Evangelischen Erwachsenenbildung im Dekanat Bad Marienberg, ein überzeugender Einstieg in das Reformationsjahr 2017 gelungen. Die Besucher zollten der Darbietung zu Recht langanhaltenden und begeisterten Applaus. (shg)
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Nachricht vom 12.11.2016 |
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