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Nachricht vom 21.11.2016 |
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Politik |
Wahl Ortsbürgermeister/in der OG Dreifelden
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Am Sonntag, dem 5. Februar 2017, findet die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbür-germeisters statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, den 19. Februar 2017 durchgeführt. Aufgrund der Paragraphen 16 und 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit den Paragraphen 23 und 74 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordert Melanie Heimhard, Erste Beigeordnete als Gemeindewahlleiterin hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters auf. |
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II.
Dreifelden. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wäh-lergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wähler-gruppen können zur Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.
Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter der Ortsgemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten des Wahlgebiets einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.
Neu auftretende Parteien im Sinne des Paragraphen 16 Absatz 4 KWG müssen spätes-tens am 54. Tag vor der Wahl, also am Dienstag, dem 13. Dezember 2016, bis 18 Uhr, beim Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14 - 16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes gemäß Paragraph 24 Absatz 1 KWO nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.
III.
Die Wahlvorschlagsträger sind gemäß Paragraph 62 Abs. 1 in Verbindung mit Paragraph 16 KWG von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit, da die Ortsge-meinde Dreifelden weniger als 501 Einwohner hat.
In einem Wahlvorschlag zur Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.
IV.
Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit allen erforderlichen Anlagen mög-lichst frühzeitig bei der zuständigen Wahlleiterin Erste Beigeordnete Melanie Heimhard, Eichenweg 13, 57629 Dreifelden oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Zimmer 217, eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, also am Montag, dem 19. Dezember 2016, 18 Uhr.
V.
Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg gegen Kostenerstattung erhältlich.
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Nachricht vom 21.11.2016 |
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