WW-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Westerwaldkreis
Nachricht vom 22.11.2016
Politik
Bewohner des Baugebietes Schlossblick sind sauer
Optische Gestaltung des Wohnparks „Rothenberg II“ soll auf künftige Nutzung hin gegen den Willen einiger der derzeitigen Bauherren geändert werden. Es werden juristische Schritte gegen die Änderungspläne der Stadt Hachenburg nicht mehr ausgeschlossen.
Sehr uneinheitliche Baustile in dem Baugebiet Schlossberg. Fotos: Reinhard PanthelHachenburg. In der öffentlichen Sitzung des Bau-, Wald- und Umweltausschusses, am Donnerstag, 24. November um 19 Uhr im großen Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung werden Themen behandelt, die von besonderem Interesse sind. Nicht nur die Vorstellung des Planes über das Bauvorhaben im Industriegebiet Saynstraße werden mit Spannung erwartet, sondern auch die Absicht der Stadtverwaltung Hachenburg, die eine Änderung der Nutzungsmöglichkeiten für den Wohnpark Rothenberg vorsieht. „Neugestaltung des Einfahrtbereiches in den Wohnpark (von der Gehlerter Straße aus)“, so das Motto.

Die von der Stadt Hachenburg geplante „Neugestaltung“ bewirkt dadurch die Zulassung von Mehrfamilienhäusern. Und genau dagegen wehren sich einige Bewohner, die sich damals für den Kauf eines „Bauplatzes mit Schlossblick“ entschieden hatten. Die Interessengemeinschaft Rothenberg (IGR) macht mobil und hat ihre Mitglieder per E-Mail auf die Auswirkungen des bevorstehenden Änderungsplans informiert und aufgeklärt.

Ziel und Wunsch eines Investors ist es, dass bei gleichbleibenden Grundstücksgrößen ein Aneinanderbau von Gebäuden möglich wird und dadurch Doppelhäuser gebaut werden können. Genau dagegen wehren sich die verärgerten Hausbesitzer, die bisher schon über die vorhandenen architektonischen Ergebnisse der Bebauung nicht gerade glücklich sind. Weiter wird bemängelt, dass in der Vorbesprechung der öffentlichen Bauausschusssitzung keine Fragestunde des Publikums zugelassen wird. Lediglich in der Stadtratssitzung am 12. Dezember – wenn die Würfel gefallen sind – ist das möglich. Eine Sammelklage gegen dieses städtische Vorhaben wird in Erwägung gezogen. repa
     
Nachricht vom 22.11.2016 www.ww-kurier.de