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Nachricht vom 12.12.2016
Wirtschaft
Kassenprüfung und Kassenführung: Digitale Betriebsprüfung
Unternehmen sind in Deutschland verpflichtet, ihre steuerrelevanten Daten für den Zugriff durch die Betriebsprüfung maschinell auswertbar zu archivieren und zeitnah zugänglich zu machen. Die Finanzverwaltung richtet bei Betriebsprüfungen aktuell verstärkt den Fokus auf vorhandene (elektronische) Kassensysteme.
Montabaur. Es wird unterstellt, dass mithilfe moderner Registrierkassen Umsätze verkürzt und Steuern hinterzogen werden. Deshalb bestehen umfangreiche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, insbesondere natürlich für die digitalen Unterlagen. Bereits kleinste Aufbewahrungsfehler, auch von Bedienungsanleitungen, Programmierungen usw. können erhebliche Folgen (Zuschätzungen!) haben. Zum 31. Dezember läuft die Übergangsfrist ab, in der seit 2010 elektronische Registrierkassen um- oder aufgerüstet (hätten) werden müssen, um den Anforderungen eines BMF-Schreibens (Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften) zu genügen.

Welche Kassensysteme gibt es? Welche Anforderungen an die Kassenführung werden gestellt? Für wen gelten die Anforderungen, die zum 1. Januar 2017 zu beachten sind? Auf diese und andere Fragen wird nochmals in einer Vortragsveranstaltung mit dem Titel „Kassenprüfung und Kassenführung im Fokus der Digitalen Betriebsprüfung – Gefahr für Unternehmen“ eingegangen: Die Veranstaltung findet am Dienstag, den 24. Januar 2017, um 18 Uhr im Seminarbereich der IHK-Geschäftsstelle Montabaur, Bahnhofsplatz 2-4 (ICE-Park), 56410 Montabaur (www.ihk-koblenz.de/montabaur), statt. Eine Anmeldung unter Telefon 02602 1563-0 oder struth@koblenz.ihk.de ist unbedingt erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist auf 50 Personen begrenzt.
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