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Nachricht vom 17.12.2016 |
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Region |
Viel Arbeit für Polizei Montabaur |
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Von Wohnungseinbrüchen über Automatenaufbruch und Sachbeschädigung an einem Auto bis zum Unfall mit Personenschaden gingen die Sachverhalte, die die Polizisten aufnahmen. Es wurden mehrere Strafanzeigen erstellt. |
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Wohnungseinbrüche
Wirges. am Freitag, 16. Dezember, zwischen 14:40 Uhr und 18:45 Uhr, kam es in der Bahnhofstraße zu einem Wohnungseinbruch. Unter anderem wurde Schmuck entwendet. Die genaue Schadenshöhe ist derzeit noch nicht bekannt.
Herschbach. am Freitag, 16. Dezember, zwischen 6 Uhr und 20:50 Uhr, kam es in der Straße Am Hammelsbach ebenfalls zu einem Wohnungseinbruch. Neben Spirituosen wurden ein Laptop sowie diverser Schmuck entwendet. Auch hier ist die genaue Schadenshöhe noch nicht bekannt.
Automatenaufbruch im Krankenhaus
Montabaur. am Samstag, 17. Dezember, zwischen 15 Uhr und 20:30 Uhr, wurde zum wiederholten Male ein Kaffeeautomat im Krankenhaus aufgebrochen und das Münzgeld in noch unbekannter Höhe entwendet.
Verkehrsunfall mit Personenschaden
Nentershausen. am Samstag, 17. Dezember, gegen 19.35 Uhr, kam es im Verlauf der Landstraße 318, Zufahrt zur BAB A 3, zu einem Verkehrsunfall mit drei schwer und zwei leicht verletzten Personen. Ein 19-jähriger PKW-Führer befuhr die L 318 aus Richtung Nentershausen kommend und wollte nach links auf die BAB in Fahrtrichtung Köln abbiegen. Hierbei missachtete er den Vorrang eines entgegenkommenden PKW und es kam zur Kollision beider Fahrzeuge. Alle drei Insassen im PKW des Verursachers wurden hierbei schwer verletzt und in umliegende Krankenhäuser eingeliefert. Die beiden Insassen des entgegenkommenden PKW erlitten leichte Verletzungen und begaben sich eigenständig in ärztliche Behandlung. Beide PKW waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Es entstand ein geschätzter Sachschaden in Höhe von 7.000 Euro.
Sachbeschädigung an PKW
Heiligenroth. am Donnerstag, 15. Dezember, gegen 16 Uhr, wurde im Industriegebiet, auf dem Parkplatz eines Baumarktes, ein Kunde bei Rückkehr zu seinem PKW durch einen jungen Mann angesprochen, der auf einen Steinschlagschaden der Frontscheibe am PKW des Kunden hinwies. Zufällig biete die Firma, für die der junge Mann tätig sei, Scheibenreparaturen an. Eine Reparatur der Frontscheibe wurde jedoch abgelehnt. Da die Scheibe erst vor zwei Wochen ausgetauscht wurde und der Geschädigte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließt, dass die Scheibe vor dem Einkauf schon beschädigt war, ist eine Sachbeschädigung zur Erlangung eines Reparaturauftrags näherliegend. Beim Eintreffen der hinzugezogenen Polizei hatte sich der junge Mann nebst Verkaufsstand entfernt.
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Nachricht vom 17.12.2016 |
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