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Nachricht vom 21.12.2016 |
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Region |
Nach zwei Kollisionen zu Fuß auf der Flucht |
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In der Nacht zu Donnerstag, 22. Dezember ereignete sich auf der Kreisstraße 66 zwischen den Ortschaften Nistertal und Hardt ein Verkehrsunfall bei dem Sachschaden entstand. Der Fahrer fuhr unbeeindruckt weiter und kollidierte in Bad Marienberg-Zinhain mit einem Baum, wodurch das Auto zu Schrott wurde. Der Unfallverursacher flüchtete zu Fuß weiter. Die Polizei sucht Zeugen. |
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Nistertal. Ein bisher unbekannter PKW-Fahrer befuhr mit einem dunkelgrünen älteren PKW Ford Mondeo die Kreisstraße 66 aus Richtung Nistertal kommend in Richtung Hardt. Im Bereich einer Rechtskurve kam er aus bisher ungeklärter Ursache von der Fahrbahn ab und kollidierte mit der neben der Fahrbahn befindlichen Leitplanke. Hiervon unbeeindruckt setze der Fahrzeugführer seine Fahrt in Richtung Hardt beziehungsweise Bad Marienberg fort.
In Bad Marienberg-Zinhain, Bismarckstraße verlor der Fahrzeugführer dann in einer Linkskurve die Kontrolle über den PKW. Im weiteren Verlauf kam der PKW nach rechts von der Fahrbahn und stieß gegen einen Baum. Anschließend entfernte sich der unbekannte Unfallverursacher zu Fuß unerlaubt von der Unfallstelle. Das totalbeschädigte und nicht mehr fahrbereite Unfallfahrzeug ließ er an der Unfallstelle zurück. Es entstand ein Gesamtsachschaden von circa 2.000 Euro.
Die weiteren Ermittlungen hierzu dauern derzeit noch an.
Hinweise zu den beiden Unfallgeschehen beziehungsweise dem flüchtigen Unfallverursacher bitte unter Telefonnummer 02662/95580 an die Polizei Hachenburg.
Die Polizei Hachenburg weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass unerlaubtes Entfernen vom Unfallort eine Straftat und kein „Kavaliersdelikt“ ist. Bereits ab einem Fremdschaden von 1000 Euro droht ein Entzug der Fahrerlaubnis.
Die Polizei Hachenburg empfiehlt:
Melden Sie lieber einen Verkehrsunfall sofort bei der zuständigen Polizeidienststelle, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Auch die Hinterlassung eines Zettels ist nicht ausreichend. Sie möchten doch sicher auch nicht, dass ihr Eigentum beschädigt wird und Sie auf dem Schaden sitzen bleiben.
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Nachricht vom 21.12.2016 |
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