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Nachricht vom 24.01.2017 |
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Politik |
Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Oberhaid |
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Am Dienstag, dem 10. Januar, fand eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Oberhaid statt. Als erstes befasste sich der Ortsgemeinderat aufgrund des Rücktritts des ehemaligen Ratsmitgliedes Martin Zimmermann, mit der Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes. Herr Achim Groß wurde als nächste in Frage kommende und noch nicht berufene Person in den Ortsgemeinderat berufen. |
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Oberhaid. Er hat die Ersatznachfolge durch schriftliche Zusage angenommen und wurde während der Sitzung unter Verweis auf die Vorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz zur gewissenhaften Erfüllung dieses Ehrenamtes per Handschlag durch Ortsbürgermeister Sabel verpflichtet.
In dem darauffolgenden TOP übergab der Vorsitzende das Wort an das älteste Ratsmitglied Timo Dickopf, der den Vorsitz übernahm. Ortsbürgermeister Sabel, sowie die Beigeordneten Dirk Kauffmann und Detlef Leicher nahmen wegen Sonderinteresse gemäß Paragraph 22 Gemeindeordnung an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Timo Dickopf erläuterte den Ratsmitgliedern die Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2015, die der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24.11.2016 geprüft hat. Bei der Prüfung kam es zu keinen Beanstandungen.
Timo Dickopf beantragte,
1. den Jahresabschluss mit seinen Anlagen zu beschließen,
2. dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde gemäß Paragraph 114 Gemeindeordnung Entlastung zu erteilen und
3. dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach gemäß Paragraph 114 Gemeindeordnung Entlastung zu erteilen,
4. die über- und außerplanmäßigen Ausgaben nachträglich zu genehmigen, soweit dies im Einzelnen noch nicht geschehen ist.
Der Ortsgemeinderat Oberhaid stimmte dem einstimmig zu.
Im nächsten TOP genehmigten die Ratsmitglieder des Gemeinderates Oberhaid die Sitzungsniederschriften vom 25.11.2016, 19.12.2016 und 22.12.2016.
Danach beschäftigte man sich in TOP 4 mit der Offenlegung des Haushaltsplanentwurfes der Ortsgemeinde Oberhaid. Aufgrund der Einführung des Landesgesetzes zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene wurde Paragraph 97 Absatz 1 Gemeindeordnung geändert. Demnach besteht die Möglichkeit einer 14-tägigen Einsichtnahme durch die Einwohner der Gemeinde. Diese können dann Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einreichen. Der Gemeinderat Oberhaid stimmte der Offenlegung des Haushaltsplanentwurfes zu.
Der Ortsgemeinderat Oberhaid als Gebietskörperschaft entschied die Selbstverwaltungsaufgaben des „Tourismus“ und der „Tourismusförderung“ – mit Ausnahme der Unterhaltung sowie der Pflege der Wanderwege – nach Paragraph 67 Absatz 5 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz auf die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach zu übertragen. Da die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach beabsichtigt, die touristische Kooperation mit der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen als Kannenbäckerland-Touristik-Service, weiter auszubauen.
Während der Einwohnerfragestunde gab es keine Anfragen, da keine Einwohner anwesend waren.
In dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Anfragen“ informierte der Vorsitzende den Gemeinderat über die am 19. Januar stattfindende Submission bezüglich der energetischen Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses, über die am 25. Januar stattfindende Sitzung der vier Haiderbachgemeinden bezüglich der Erweiterung der Kindertagesstätte Haiderbach und über die im Februar stattfindende Haushaltssitzung.
Im Anschluss an die öffentliche Sitzung fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.
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Nachricht vom 24.01.2017 |
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