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Nachricht vom 01.03.2017 |
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Politik |
Wasserschutzgebiet "Stollen Alexandria" – Neufestsetzung |
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Aktuell startet die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord das Verfahren zur unbefristeten Festsetzung des Wasserschutzgebiets "Stollen Alexandria". Zurzeit ist das Wasserschutzgebiet durch eine sogenannte vorläufige Anordnung geschützt. "Mit der unbefristeten Festsetzung des Wasserschutzgebietes wird die öffentliche Wasserversorgung für rund 50.000 Einwohner mit Trinkwasser auch in Zukunft sichergestellt", so Dr. Ulrich Kleemann, Präsident der SGD Nord. |
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Bad Marienberg/Westerburg. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung erläutern Vertreter der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und der SGD Nord den vom Wasserschutzgebiet Betroffenen frühzeitig fachliche Hintergründe sowie Inhalte und Ablauf des Genehmigungsverfahrens. Der Termin findet am Donnerstag, den 9. März, um 17.30 Uhr im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde statt.
Das Wasserschutzgebiet "Stollen Alexandria" schützt das bedeutendste Vorkommen an Trinkwasser im Westerwald, aus dem die Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Westerburg, Selters und Wallmerod versorgt werden. Das im Stollenmund, dem sogenannten "Tiefen Wasserstollen" der ehemaligen Braunkohlegrube "Alexandria", auslaufende Grundwasser, wird von den beiden Verbandsgemeindewerken Bad Marienberg und Westerburg zur Trinkwasserversorgung genutzt und außerdem über einen überörtlichen Verbund an die beiden Verbandsgemeinden Selters und Wallmerod geliefert. Das überschüssige Grundwasser, das nicht zur Wassergewinnung benötigt wird, fließt in die Nister. Ziel des Wasserschutzgebietes ist es, einen flächendeckenden Schutz für das zur Trinkwassergewinnung genutzte Grundwasser zu erreichen. Von dem Wasserschutzgebiet sind mehrere Ortslagen mit einer Fläche von rund 2.101 Hektar in den Gemarkungen Bach, Pfuhl, Hof, Stockhausen-Illfurth, Eichenstruth, Fehl-Ritzhausen, Großseifen, Hahn (Verbandsgemeinde Bad Marienberg) sowie der Gemarkungen Neuhochstein, Schönberg, Höhn-Urdorf, Oellingen, Ailertchen und Pottum (Verbandsgemeinde Westerburg) und Gemarkung Hellenhahn (Verbandsgemeinde Rennerod) betroffen.
Im Bereich der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord gibt es über 800 Wasserschutzgebiete. Aus über 1.500 Brunnen und Quellen wird unser wichtigstes Lebensmittel, das Trinkwasser, gewonnen. Als Obere Wasserbehörde ist es die Aufgabe der SGD Nord, Gewässer vor Verunreinigung zu schützen. Zudem ist die SGD Nord für die effiziente Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie verantwortlich.
Weitere Informationen unter: www.sgdnord.rlp.de.
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