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Nachricht vom 09.03.2017 |
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Region |
Verkehrsunfälle mit hohen Sachschäden |
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Ein Verkehrsunfall mit Sachschaden in Höhe von etwa 13.000 Euro ereignete sich auf der B 414 bei Kroppach. Ein PKW-Fahrer kollidierte mit einem Kleinbus und danach mit einem PKW. An gleicher Stelle berührten sich kurz danach ein PKW und ein LKW, was einen Schaden von etwa 4.000 Euro bewirkte. Ein Alleinunfall aufgrund zu hoher Geschwindigkeit wird einen PKW-Fahrer etwa 2.000 Euro kosten. |
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Kroppach. Am Donnerstag, 9. März, um 5.50 Uhr ereignete sich in der Gemarkung Kroppach, Bundesstraße 414 / Einmündungsbereich Landesstraße 265 ein Verkehrsunfall, bei dem Sachschaden entstand. Ein 29-jähriger PKW-Fahrer wollte von der untergeordneten Landesstraße 265 nach links auf die bevorrechtigte Bundesstraße 414 in Richtung Altenkirchen einbiegen. Hierbei übersah er einen aus Richtung Altenkirchen kommenden bevorrechtigten 28-jährigen Fahrzeugführer eines Kleinbusses, stieß im Einmündungsbereich mit diesem zusammen und kollidierte im weiteren Verlauf noch mit dem nachfolgenden PKW einer 37-jährigen Fahrzeugführerin. Es entstand ein Gesamtsachschaden von circa 13.000 Euro.
Im Bereich der Unfallstelle ereignete sich kurz nach dem ersten Unfallgeschehen noch ein weiterer Verkehrsunfall, bei dem Sachschaden entstand. Beim Vorbeifahren an der Unfallstelle kam es zwischen einem 50-jährigen PKW-Fahrer und einem entgegenkommenden 44-jährigen LKW-Fahrer zu einer seitlichen Kollision. Hierbei entstand ein Gesamtsachschaden von circa 4.000 Euro. (PM PI Hachenburg)
Hachenburg. Am Donnerstag, 9. März, um 17.08 Uhr ereignete sich in der Gemarkung Hachenburg, Landesstraße 281 ein Verkehrsunfall bei dem Sachschaden entstand. Ein 26-jähriger PKW-Fahrer befuhr die Landesstraße 281 aus Richtung Schneidmühle kommend in Richtung Hachenburg. Aufgrund von nicht angepasster Geschwindigkeit kam er ausgangs einer Kurve ins Schleudern, verlor die Kontrolle über den PKW und landete in der links neben der Fahrbahn befindlichen Böschung. An dem nicht mehr fahrbereiten PKW entstand ein Gesamtsachschaden von circa 2.000 Euro.
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Nachricht vom 09.03.2017 |
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