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Nachricht vom 03.04.2017
Politik
Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet B 413“
Der Stadtrat hat beschlossen, den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet
B 413“ öffentlich auszulegen. Die Änderung ist aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich. Die Stadt Hachenburg plant demnach den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass die vorgesehene Erschließungsstraße „Lehmkaute“, rechtsseitig von der K 13 abzweigend, um rund 34 Meter verlängert wird. Die verbleibende Restfläche wird weiterhin als „Radweg“ ausgewiesen.
Plan des Gewerbegebiets an der B413Hachenburg. „Wir geben hiermit zur Kenntnis, dass die Planunterlagen gemäß Paragraph 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 18. April 2017 bis einschl. 18. Mai 2017 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, Zimmer 317, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.

Während dieser Zeit können die Planunterlagen eingesehen und Stellungnahmen vorgebracht werden. Etwaige Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Frist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg einzureichen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach Paragraph 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach Paragraph 13 BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung wird gemäß Paragraph 13 Absatz 3 BauGB abgesehen.
(Stadt Hachenburg, Röttig, Stadtbürgermeister)
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