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Nachricht vom 24.04.2017
Politik
Förderung des Musik- und Theaterwesens im Westerwaldkreis
Der Westerwaldkreis stellt auch im Jahr 2017 Haushaltsmittel zur Förderung des Musik – und Theaterwesens im Kreisgebiet zur Verfügung. Die Dachorganisationen der Westerwälder Musik-und Gesangvereine (Musikverbände und Chorverbände) können Zuschüsse zur Erfüllung von Aufgaben überörtlicher Bedeutung erhalten, zum Beispiel für Aus- und Fortbildungen von Dirigenten.
Symbolfoto WW-KurierMontabaur. Zur Förderung von Musikvereinen und Chören, die bei besonderen Anlässen von überörtlicher Bedeutung im oder auch außerhalb des Kreises auftreten, kann ebenfalls ein Zuschuss gewährt werden. Hier sind besonders Veranstaltungen zu berücksichtigen, bei denen der Kreis sich repräsentiert.

Des Weiteren ist eine Förderung von Laien-Theaterensembles hinsichtlich der Jugendarbeit möglich, insbesondere für Aus- und Fortbildung junger Menschen für die Theaterarbeit.

Interessierte Theatervereine können den Antragsvordruck direkt bei der Kreisverwaltung Montabaur anfordern. (Telefon: 02602/124-514, Frau Kusber).

Die Anträge sind in einfacher Ausfertigung mit dem Kassenbericht für das Jahr 2016 bis spätestens 31. Mai bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur einzureichen. Der Termin für die Antragstellung ist unbedingt einzuhalten. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. (PM)
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