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Nachricht vom 03.05.2017
Politik
Landratswahl im Westerwaldkreis am Sonntag, 7. Mai
Am Sonntag, 7. Mai, sind die Bürgerinnen und Bürger des Westerwaldkreises zur Landratswahl aufgerufen. Insgesamt haben rund 160.000 Wahlberechtigte die Möglichkeit, ihren Landrat zu wählen. Amtsinhaber Achim Schwickert stellt sich einer Wiederwahl, weitere Bewerber für das Amt gibt es nicht. Was bedeutet dies für das Wahlverfahren?
Montabaur. Nach den Vorschriften der Landkreisordnung Rheinland-Pfalz ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält. Bei nur einem Kandidaten können die Wählerinnen und Wähler auf ihrem Stimmzettel mit „JA“ oder „NEIN“ stimmen. Der Bewerber ist zum Landrat gewählt, wenn mehr als 50 Prozent der Wählerinnen und Wähler mit „JA“ gestimmt haben.

Sollte der Kandidat nicht die nötige Mehrheit erreichen, muss die Wahl wiederholt werden. Für eine Wiederholungswahl können wieder Bewerbungen für das Amt des Landrates eingereicht werden. Das gesamte Wahlverfahren wird wiederholt. Erhält bei einer Wiederholungswahl wiederum kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen oder wird keine gültige Bewerbung eingereicht, wird der Landrat vom Kreistag gewählt.

Das Amt des Landrates ist mit vielschichtigen Aufgaben verbunden und betrifft alle Bürgerinnen und Bürger in den verschiedensten Lebensbereichen. Daher ruft Kreiswahlleiter Kurt Schüler alle Bürgerinnen und Bürger auf: „Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und entscheiden Sie mit, wer als oberster Repräsentant unseren Landkreis leitet und vertritt!“

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, können Sie noch bis Freitag, 5. Mai, 18 Uhr, bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung die Briefwahlunterlagen anfordern.

Am Wahlabend finden Sie die aktuellen Ergebnisse zur Landratswahl auf der Internetseite des Westerwaldkreises unter www.westerwaldkreis.de . Nähere Informationen bei pressestelle@westerwaldkreis.de, Telefon 02602-124 400. (Presseerklärung des Kreiswahlleiters des Westerwaldkreises, Erster Kreisbeigeordneter Kurt Schüler)
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