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Nachricht vom 06.05.2017 |
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Region |
Zwei Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss |
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Die Polizei Montabaur stellte am 5. und 6. Mai zwei Verkehrsunfälle fest, deren Ursachen auf Alkoholkonsum zurück zu führen ist. Zum Glück wurde niemand verletzt, aber der entstandene Sachschaden an den drei involvierten nicht mehr fahrbereiten Fahrzeugen beläuft sich auf etwa 25.000 Euro. |
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Höhr-Grenzhausen. Am Freitag, den 5. Mai kam es gegen 22 Uhr zu einem Verkehrsunfall auf der K 117 zwischen Höhr-Grenzhausen und Alsbach. Eine 22-jährige Frau aus der VG Höhr-Grenzhausen befuhr die K 117 von Höhr-Grenzhausen in Richtung Alsbach. Im Kurvenbereich kam ihr eine 45-jährige Frau, ebenfalls aus der VG Höhr-Grenzhausen, entgegen, die dort über die Fahrbahnmitte und somit auf der Fahrspur der 22-Jährigen, fuhr. Es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge, bei dem niemand verletzt wurde.
Bei der Unfallverursacherin wurde im Rahmen der Unfallaufnahme Alkoholkonsum festgestellt. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt und der Führerschein sichergestellt.
Beide Fahrzeuge wurden stark beschädigt und waren nicht mehr fahrbereit. Es entstand einen Sachschaden von circa 15.000 Euro.
B 49, Hillscheider Stock. Am Samstag, den 6. Mai gegen 5.15 Uhr wurde durch Zeugen ein verunfallter PKW auf der B 49 in Höhe des Hillscheider Stock gemeldet. Beim Eintreffen der Polizei war der Fahrer nicht mehr vor Ort. Aufgrund der Unfallspuren wurde festgestellt, dass der 32-jährige Mann aus der VG Selters die B 49 aus Richtung Neuhäusel kommend in Richtung Montabaur befahren hatte. In einer leichten Rechtskurve kam er zunächst nach rechts von der Fahrbahn ab, kehrte auf die Fahrbahn zurück, kam ins Schleudern, kam linksseitig von der Fahrbahn ab, durchfuhr den Straßengraben, beschädigte ein Verkehrszeichen und kam abseits der Fahrbahn zum Stillstand. Anschließend verließ der Unfallfahrer die Örtlichkeit.
Zuhause konnte er angetroffen werden. Nachdem Alkoholkonsum bei ihm festgestellt wurde, wurde eine Blutentnahme durchgeführt.
Der PKW wurde stark beschädigt und musste abgeschleppt werden. Der Sachschaden wird auf circa 10.000 Euro geschätzt.
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Nachricht vom 06.05.2017 |
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