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Nachricht vom 19.05.2017
Region
Vatertag: Bollerwagen statt Traktorgespann
Das jüngste Ereignis in Niederfischbach, Kreis Altenkirchen, bei dem eine 18-Jährige anlässlich einer Fahrt auf einem landwirtschaftlichen Anhänger zu Tode kam, als auch das tragische Ereignis in Engers/Bendorf im Rahmen einer Altkleidersammel-Aktion, nimmt die Polizei zum Anlass vor unüberlegten Touren am bevorstehenden Vatertag zu warnen.
Landwirtschaftliche Gefährte zur Personenbeförderung sind aus verkehrsrechtlicher Sicht höchst bedenklich, gefährlich und regelmäßig nicht zulässig. Foto: Wolfgang TischlerRegion. Das Umfunktionieren von landwirtschaftlichen Gefährten zur Personenbeförderung ist aus verkehrsrechtlicher Sicht höchst bedenklich, gefährlich und regelmäßig nicht zulässig. Mit Biergarnituren oder Strohballen provisorisch hergerichtete Wagen erfüllen nicht die hohen Anforderungen an einen sachgerechten Personentransport.

Feiertagslaune und Alkohol begünstigen dazu eine gewisse Sorglosigkeit; gute und ausgelassene Stimmung lässt die Gefährlichkeit solcher Touren in den Hintergrund rücken. Neben den Gefahren, die vom Wagen selbst ausgehen, sind auch hohe Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen Traktorgespannen und dem übrigen Verkehr ein Faktor, der Unfälle begünstigt.

Wenn man sich für eine solche Fahrt entscheidet, müssen dafür vorgesehene und zugelassene Anhänger, in der Regel sogenannte Planwagen, zum Einsatz kommen. Achtung: Ist die richtige Führerscheinklasse vorhanden? Die Führerscheinklassen L und T sind zweckgebunden, das heißt sie entfalten ihre Geltung in Verbindung mit der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung. Liegt dieser Zweck – wie zum Beispiel bei einer Vatertagstour – nicht vor, kann die vorhandene Fahrerlaubnisklasse möglicherweise nicht ausreichen. Ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis wäre die Folge.

Ansonsten empfiehlt die Polizei dringend, auf den altbewährten Bollerwagen und die Wanderschuhe zurückzugreifen.

Schwere Unfälle sind zwar selten, aber sie passieren immer wieder. Hier einige Ereignisse, die noch bekannt sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

Birken-Honigsessen, 1999, mehrere Verletzte, als ein landwirtschaftlicher Anhänger mit Personen an Bord umkippt.

Raversbeuren/Hunsrück, 1. Mai 2009, sechs Verletzte beim Umschlagen eines landwirtschaftlichen Anhängers, der für eine Maitour genutzt wurde

Münstermaifeld-Wierschem, 31. Oktober 2009, zwei Getötete, 15 Verletzte bei Planwagenfahrt

55490 Henau, 28. November 2009, elfjähriger schwer verletzt beim Umschlagen eines landwirtschaftlichen Anhängers, auf dem mehrere Personen mitfuhren

Unnau, 1. Mai 2010, zwei Traktorgespanne mit Personen auf Anhängern werden während eines Abbiegevorgangs überholt und es kommt zum Unfall, glücklicherweise wird niemand verletzt, der Personentransport war nicht zulässig

Niederfischbach, 1. Mai .2017, ein 18-jähriges Mädchen kommt bei einer Fahrt auf einem landwirtschaftlichem Anhänger zu Tode

Bendorf, 13. Mai 2017, zur einer Sammelaktion für Altkleider wird ein landwirtschaftliches Gespann eingesetzt, ein 18-Jähriger kommt zu Tode

Weitere Informationen (verfügbar im Internet):
„Merkblatt über die Ausrüstung von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen“ vom 18. Juli 2000.
Merkblatt zur Begutachtung von Fahrzeugkombinationen zur Personenbeförderung und zur Erteilung der erforderlichen Ausnahmegenehmigungen“ vom 8. März 2004.“
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