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Nachricht vom 07.06.2017 |
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Erneut toter Rotmilan unter Windenergieanlage im Westerwald |
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Schon wieder wurden im Westerwald unter einer Windenergieanlage die Überreste eines getöteten Rotmilans gefunden. Unter einer Windenergieanlage am Hartenfelser Kopf (Westerwaldkreis) lag der Flügel eines getöteten Rotmilans. Nach der Mitteilung des Fundes an die Naturschutzinitiative erfolgte eine entsprechende Meldung an die Kreisverwaltung, Untere Naturschutzbehörde, Montabaur. |
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Hartenfels. Der abgetrennte Flügel und die Fundstelle weisen darauf hin, dass der Vogel sehr wahrscheinlich von der Windenergieanlage geschlagen wurde.
Im Frühjahr 2017 wurden bereits zwei tote Rotmilane unter den Windenergieanlagen am Roten Kopf in Westerburg (Westerwaldkreis) gefunden, einer im April und der andere Ende Mai. Auch im Westerwald besteht durch Windenergieanlagen offensichtlich ein erhebliches Gefahrenpotential für diese Art. Es ist ohne jeden Zweifel nachvollziehbar, dass Rotmilane nicht rein zufällig tot unter Windenergieanlagen liegen.
Dass Schlagopfer beim Rotmilan sehr häufig sind, ist unter anderem durch die Arbeit der Staatlichen Vogelschutzwarte in Brandenburg gut dokumentiert. Doch in vielen Teilen Deutschlands, wie auch in Rheinland-Pfalz, fehlt jedoch bedauerlicherweise ein gezieltes Monitoring, sodass insgesamt von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist. Wie sich aus weiteren Presseberichten zeigt, sind tödliche Kollisionen bei Rotmilanen keine Seltenheit.
Wissenschaftliche Untersuchungen belegen einen kausalen Zusammenhang zwischen Anzahl an Windenergieanlagen und sinkender Populationsgröße. Das Schlagrisiko ist nachgewiesenermaßen für Altvögel besonders hoch. Während der Brutzeit beziehungsweise in der Phase der Jungenaufzucht sind Verluste besonders verheerend, weil durch den Tod eines Elterntieres dann zusätzlich das Überleben der Nachkommen und damit der Bruterfolg gefährdet sind.
Der Naturschutzfachliche Rahmen zum Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz spricht für den Rotmilan von einem Bestandsrückgang von jährlich 2,1 Prozent sowie von einem „ungünstigen/unzureichenden“ Erhaltungszustand. Und weiter heißt es dort: „Im Verhältnis zu seinem Gesamtbestand gehört der Rotmilan nachweislich zu den überproportional häufigsten Kollisionsopfern an WEA“. Mittlerweile steht er sogar auf der Roten Liste. Gemäß einer Einschätzung von Experten der Staatlichen Vogelschutzwarte in Brandenburg, die das zentrale Schlagopferregister für Deutschland führt, muss man davon ausgehen, dass in Rheinland-Pfalz bei einem Stand von 1.400 Anlagen (2015) bis zu 140 Rotmilane pro Jahr durch diese Anlagen getötet werden.
Auf dem Hartenfelser Kopf ist nach Auffassung der Naturschutzverbände Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (GNOR), Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Pollichia e.V. von allen weiteren Planungen abzusehen. Die derzeitigen Planungen für weitere Anlagen im südlichen Bereich des Hartenfelser Kopfes werden nachdrücklich abgelehnt, da in unmittelbarer Entfernung Brutplätze des Rotmilans vorhanden sind.
Gleichermaßen ist es generell strikt abzulehnen, dass bei Windenergieplanungen und deren Genehmigungen regelmäßig die erforderlichen Mindestabstände zu Brutplätzen sensibler und bedrohter Vogelarten unterschritten werden. Die Häufung der Todesfälle verdeutlicht vielmehr, wie wichtig es ist, die Lebensräume dieser und anderer Arten großflächig zu schützen und von Windenergie freizuhalten.
Richtiges Verhalten beim Totfund streng geschützter Arten wie zum Beispiel Rotmilan, Schwarzmilan, Schwarzstorch, Wildkatze:
Die Finder dürfen sich die streng geschützten Tiere nicht aneignen, da dies gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Jagdrecht verstoßen würde. Eine solche Aneignung wäre sogar Wilderei, da Greifvögel dem Jagdrecht mit einer ganzjährigen Schonzeit unterliegen. Stattdessen das getötete Tier von mehreren Seiten fotografieren, so dass auch die Umgebung zu erkennen ist. Datum, Uhrzeit, Wetter, Fundort, möglichst mit GPS-Koordinaten, Ringinschrift, falls vorhanden, dokumentieren. Bei Windenergieanlagen zusätzlich: Typ/Firma, Nummer der Anlage, Anzahl der Anlagen, Entfernung des Totfundes zum Mast und Himmelsrichtung notieren. So schnell als möglich die Untere Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung und einen Naturschutzverband informieren, damit der Kadaver sichergestellt werden kann und entsprechende Untersuchungen eingeleitet werden können. Diese sind sehr wichtig, um zum Beispiel Alter und Geschlecht feststellen zu können. Falls niemand erreichbar ist, bitte die Polizei informieren.
Notfallnummer der Naturschutzinitiative (NI): 0151 4655 8831.
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Nachricht vom 07.06.2017 |
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