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Nachricht vom 26.06.2017 |
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Region |
Polizei legt Linienbus still |
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Am 26. Juni, gegen 10:55Uhr wurde ein mit 23 Fahrgästen besetzter süd-osteuropäischer Bus, welcher im grenzüberschreitenden Linienverkehr eingesetzt wurde, auf dem Rastplatz Montabaur durch die Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz kontrolliert. Die Mängelliste war lang und es musste ein Ersatzbus her. |
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Montabaur. Im Rahmen der Kontrollmaßnahme wurden erhebliche technische Mängel festgestellt. So hatte nicht nur die Lenkung durch ausgeschlagene Kugelgelenke ein merklich zu großes Spiel, auch die Bremszylinder der Vorderachse zeigten deutlich erkennbare Durchrostungen.
Bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten legten die drei Fahrer des Busses Bescheinigungen vor, welche suggerieren sollten, dass diese erst seit circa 13 Stunden unterwegs wären. Durch Befragen der Fahrgäste konnte aber geklärt werden, dass sich die Fahrer bereits seit Beginn der Fahrt, und somit deutlich länger, im Bus befanden. Hieraus resultierte, dass bereits bei Kontrollbeginn die höchstzulässige Lenkzeit mit dem Bus erreicht und unverzüglich eine Tagesruhezeit einzulegen war.
Im Weiteren wurden noch Diskrepanzen in Bezug auf die Genehmigung für den grenzüberschreitenden Linienverkehr festgestellt. Unerlaubterweise sollten zwei von unterschiedlichen Behörden ausgestellte Genehmigungen miteinander verknüpft werden, um hierdurch neue, nicht genehmigte Linienverbindungen bedienen zu können.
Die Weiterfahrt mit dem Bus wurde an Ort und Stelle untersagt und wird erst wieder nach fachgerecht erfolgter Reparatur gestattet. Das Unternehmen beorderte über einen deutschen Kooperationspartner einen Ersatzbus an die Kontrollstelle, welcher die Fahrgäste weiterbeförderte.
Sowohl gegen das Unternehmen, als auch gegen die Fahrer wurden entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet. Da die Fahrer aufgrund der Anordnung der Tagesruhezeit den Bus nicht mehr fahren durften und auch kein Ersatzfahrer verfügbar war, verzögerte sich die Fahrt in eine Fachwerkstatt bis zum Folgetag. |
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Nachricht vom 26.06.2017 |
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