WW-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Westerwaldkreis
Nachricht vom 04.07.2017
Politik
Ausschuss der VG Hachenburg beriet Flächennutzungsplan
Zu Beginn der Sitzung des Bau-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verkehrsausschusses der Verbandsgemeinde Hachenburg am 27. Juni teilte Bürgermeister Klöckner zunächst mit, dass im Herbst mit umfangreichen Straßenbauarbeiten im Bereich der Schneidmühle begonnen werden soll. So wird zum einen im Rahmen der „Aktion Blau“ ein Wehr in der Nister zurückgebaut, um die Fischdurchlässigkeit zu verbessern.
Hachenburg. In diesem Zusammenhang wird die Nisterbrücke der L 281 in der Nähe der Schneidmühle sowie die Fahrbahn in Richtung Hachenburg erneuert. Durch die Arbeiten wird eine rund einjährige Sperrung der Strecke erforderlich. Auch eine Fortsetzung des dreispurigen Ausbaus der B 414 bis zum Abzweig Nister soll realisiert werden. Bürgermeister Klöckner dankte dem Bund und dem Land Rheinland-Pfalz für die Abwicklung dieser Projekte und betonte, dass somit die Infrastruktur um Hachenburg weiter verbessert werde.

Im Anschluss wurde über den 4. Nachgang zur 2. umfassenden Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Hachenburg beraten.

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, den Flächennutzungsplanentwurf für die Dauer eines Monats bei der Verbandsgemeindeverwaltung öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Fachbehörden als Träger öffentlicher Belange und die Beteiligung der Ortsgemeinden durchzuführen. Während der Offenlage und seitens der Träger öffentlicher Belange wurden zwei abwägungsrelevante Stellungnahmen zu den Änderungspunkten 8-4-1 (Sonderbaufläche in Hachenburg) und 9-4-1 (Umwandlung einer Gewerbefläche in eine Mischbaufläche in Hachenburg) abgegeben. Herr Teutsch vom Bauamt der Verwaltung erläuterte die Stellungnahmen und die entsprechenden Abwägungsvorschläge.

Abschließend empfahl der Bau-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss dem Verbandsgemeinderat, über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie seitens der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen entsprechend den vorgetragenen Abwägungsvorschlägen zu entscheiden, den 4. Nachgang zur 2. umfassenden Fortschreibung des Flächennutzungsplanes abschließend zu beschließen, sowie die Verwaltung zu beauftragen, die Zustimmung der Ortsgemeinden einzuholen und die Genehmigung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises zu beantragen. (PM)
Nachricht vom 04.07.2017 www.ww-kurier.de