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Nachricht vom 11.07.2017 |
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Region |
IG BAU fordert mehr Kontrolle in der Landwirtschaft |
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Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)fordert in einer Pressemitteilung mehr Kontrolle in der Landwirtschaft, besonders zum Thema Arbeitszeit. Die Nichteinhaltung von Regeln sei kein Kavaliersdelikt. Dabei geht es nicht nur um den Mindestlohn. Die Gewerkschaft hat besonders junge Auszubildende im Blick. |
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Region. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ermittelt gegen mehrere landwirtschaftliche Betriebe in der Vorderpfalz. Der SWR berichtete in der vorletzten Woche dazu. Es geht dabei um die Frage, ob das branchenbezogene und verbindliche Mindestentgelt in Höhe von derzeit 8,60 Euro pro Stunde durch Akkordvereinbarungen unterlaufen worden ist. Aus Sicht der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), müsste durch die Kontrolle des Lohnes noch eine weitere „Problembaustelle“ in den Fokus der Ermittler geraten: Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Arbeitzeit.
Die Gewerkschaft geht davon aus, dass „grobe Verstöße in den Betrieben eher als ein Kavaliersdelikt“ angesehen werden. Dies ist insofern schon besorgniserregend, als sowohl das Arbeitszeitgesetz, als auch das Jugendarbeitsschutzgesetz, bereits Ausnahmeregelungen für die Landwirtschaft vorsehen. „Insbesondere Auszubildende
beklagen sich immer wieder über zu lange Arbeitszeiten, ohne aber den Mut zu haben Ross und Reiter zu nennen“, stellt Bezirkvorsitzender Walter Schneider für die IG BAU Koblenz – Bad Kreuznach fest. Wenn ein Vertreter der Landwirtschaft, in Anwesenheit des Zolls die Auffassung vertritt, dass schon die Erfassung der Arbeitszeit durchaus ein Problem darstellen kann, spricht das aus Sicht der Gewerkschaft schon für sich.
In den Ausbildungsberufen zum Landwirt, Tierwirt, Pferdewirt und Winzer starten in Rheinland-Pfalz jährlich etwa 350 junge Menschen in das Arbeitsleben. Mit Blick auf die Jahre 2009 bis 2013, haben hier bundesweit durchschnittlich zwischen 15 und 40 Prozent der Auszubildenden ihren Vertrag frühzeitig gelöst. Die IG BAU bezieht sich dabei auf eine Untersuchung aus dem Jahr 2015, die im Auftrag des Vereins zur Förderung der Land- und Forstarbeiter, Kassel, durchgeführt und veröffentlicht worden ist. „Wenn man sich einerseits über den Fachkräftemangel beklagt, haben es die Betriebe andererseits selbst in der Hand für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen, damit die jungen Menschen auch bleiben“, hält Gewerkschaftsvorsitzender Schneider dazu fest.
Das Thema Arbeitszeit belastet seit einigen Monaten auch die Tarifverhandlungen im Gartenbau und in der Landwirtschaft. Die Arbeitgeber fordern mehr Flexibilität sowie den tariflich geregelten und damit für sie möglichen, problemlosen 12-Stunden-Tag. Aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, hält die IG BAU die bestehenden Regelungen für ausreichend und lehnt daher die Ausweitung der tariflichen Arbeitszeit zulasten der Beschäftigten grundsätzlich ab.
Derzeit können landwirtschaftliche Betriebe den 12-Stunden-Tag im Bedarfsfall bei der zuständigen Behörde beantragen und genehmigen lassen. Nach Auffassung der IG BAU wird hierdurch gleichzeitig die Aushebelung des Arbeitszeitgesetzes zugestanden. Denn für ausländische Arbeitskräfte kann der Ausgleich zur gesetzlichen 48-Stunden-Woche dann auch nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses in ihrem Heimatland erfolgen.
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Nachricht vom 11.07.2017 |
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