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Nachricht vom 17.07.2017
Politik
Pflege- und Unterhaltungsarbeiten bei Trinkwasserschutzgebieten
Der tägliche Bedarf an Trinkwasser wird im Versorgungsgebiet der Verbandsgemeinde Hachenburg zu 80 Prozent aus eigenen Wasserversorgungsanlagen gewonnen. Dies entspricht täglich 3.200.000 Litern Trinkwasser. Um den Schutz des Grundwassers zu gewährleisten, befindet sich jede Gewinnungsanlage in einem Wasserschutzgebiet. Dieses Schutzgebiet ist in drei Zonen aufgeteilt.
Tiefbrunnen 5. Fotos: Verbandsgemeindewerke Hachenburg, Betriebszweig WasserwerkHachenburg. Die erste Schutzzone befindet sich direkt an dem Fassungsbereich der Quelle oder des Brunnens und hat in der Regel einen Radius von fünf bis zehn Metern um diese herum. Diese Schutzzone ist durch eine Umzäunung vor Verschmutzungen und Unrat, insbesondere durch tierische Fäkalien gesichert. Die Nutzung und das Betreten sind für Unbefugte verboten. Die Schutzzone wird mehrmals im Jahr kontrolliert und die Fläche gesäubert. Auch erfolgen Unterhaltungsmaßnahmen, wie das Mähen des Geländes oder die Nachprofilierung von Gräben, um das Grundwasser zu schützen und den Fassungsbereich in einem ordentlichen Zustand zu erhalten.

Die zweite „engere“ Schutzzone schützt den Fassungsbereich und das Grundwasser vor bakteriellen Verunreinigungen und darf je nach Schutzverordnung nicht oder nur zeitweise beweidet werden.

Die dritte und letzte Schutzzone ist die „weitere“ Schutzzone. Diese Schutzzone umfasst das gesamte Einzugsgebiet der geschützten Wasserfassung. Auch hier gibt es Nutzungseinschränkungen. So ist das Ablagern von Schutt, Abfallstoffen und wassergefährdenden Stoffen untersagt.

Sie möchten mehr über Ihr Trinkwasser wissen? Wir zeigen’s Ihnen!
(PM Verbandsgemeindewerke Hachenburg, Betriebszweig Wasserwerk)

 
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