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Nachricht vom 29.10.2017 |
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Region |
Fahrer ohne Führerschein oder unter Drogen |
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Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde gegen einen Unfallbeteiligten ein Strafverfahren eingeleitet, weil seine internationale Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik keine Gültigkeit hat. Bei einer Verkehrskontrolle wurde ein Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss festgestellt und an der Weiterfahrt gehindert. |
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Höhn. Am Montag, den 30. Oktober, gegen 0:10 Uhr kam es in der Ortslage Höhn Oellingen zu einem Verkehrsunfall beim Einfahren in den Fließverkehr. Im Rahmen der Unfallaufnahme konnte festgestellt werden, dass einer der Unfallbeteiligten lediglich über eine internationale Fahrerlaubnis verfügt, die auf Grund einer Wohnsitznahme in der Bundesrepublik Deutschland keine Gültigkeit mehr hat. Gegen den Unfallbeteiligten wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Westerburg. Am Sonntag, den 30. Oktober, gegen 3 Uhr wurde ein 27-jähriger Fahrzeugführer aus Thüringen im Stadtgebiet Westerburg einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnten Auffälligkeiten festgestellt werden, die auf eine aktuelle Drogenbeeinflussung schließen ließen. Dies wurde durch einen Drogenschnelltest bestätigt. Dem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Zudem wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.
(PM Polizeidirektion Montabaur)
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Nachricht vom 29.10.2017 |
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