WW-Kurier |
Ihre Internetzeitung für den Westerwaldkreis |
|
Nachricht vom 19.11.2017 |
|
Politik |
Bekanntmachung der Stadt und der Verbandsgemeinde Hachenburg |
|
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 24. November sowohl dem Stadtrat als auch dem Verbandsgemeinderat Hachenburg zugeleitet. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen ist gegeben. |
|
Hachenburg. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg in der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Zimmer 117, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushaltssatzung für das Jahr 2018 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im In-ternet unter www.hachenburg-vg.de/verwaltung/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen.html zur Einsichtnahme bereit.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Hachenburg haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen.
Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, oder elektronisch an finanzverwaltung@hachenburg-vg.de einzureichen. Stadtrat und Verbandsgemeinderat werden rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
(PM)
|
|
Nachricht vom 19.11.2017 |
www.ww-kurier.de |
|
|
|
|
|
|