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Nachricht vom 28.11.2017 |
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Politik |
Stadtrat Ransbach-Baumbach beschloss Bebauungsplanänderungen |
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In der Sitzung am 7. November fasste der Stadtrat Ransbach-Baumbach Beschlüsse zum Sanierungsgebiet „Alt Ransbach“, dem Forstwirtschaftsplan 2018, der Umfeldgestaltung der Evangelischen Kirche, der katholischen Kindertagesstätte St. Markus, den Bebauungsplänen „Fuchshohl 2“, „Wohnhof Masselbach“, „Grauertseck“ und „Stadtmitte – Bereich Mitte“, Handwerkerpark. |
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Ransbach-Baumbach. Im ersten Tagesordnungspunkt wurde der „Erlass einer erneuten Veränderungssperre für das Sanierungsgebiet „Alt Ransbach“ zur Sicherung der Planungsziele“ behandelt. Die Stadt Ransbach-Baumbach hatte seinerzeit das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Das Baugesetzbuch bietet die rechtliche Möglichkeit, eine Veränderungssperre zur Sicherung der Planungsziele erneut zu beschließen, wenn die Voraussetzungen für den Erlass fortbestehen. Da dies gegeben ist, beschloss der Stadtrat einstimmig die erneute Veränderungssperre.
TOP 2 behandelte den Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2018. Den Gesamteinnahmen von 133.701 Euro stehen im kommenden Jahr Gesamtausgaben von 75.226 Euro entgegen. Den Forstwirtschaftsplan beschloss der Stadtrat einstimmig.
TOP 3 befasste sich mit der Umfeldgestaltung der Evangelischen Kirche und der Auftragsvergabe für den 1. Bauabschnitt. Der Stadtrat beschloss bei zehn Enthaltungen und einer Gegenstimme, den Auftrag zum Angebotspreis von 78.694,12 Euro zu vergeben.
In TOP 4 wurde über die Bezuschussung von Bau- und Einrichtungsmaßnahmen in der katholischen Kindertagesstätte St. Markus entschieden. So ging es zum einen um die Erweiterung/den Anbau und die Einrichtung einer Küche. Die bestehende Küche muss vergrößert werden. Hierfür erforderlich wurde wegen voriger Ausschöpfung aller Kapazitäten ein Anbau. Nach einer Kostenschätzung des beauftragten Architekten ergibt sich für diese Maßnahme ein Finanzierungsbedarf von 200.000 Euro. Zum anderen zeigen sich witterungs- und altersbedingt auf der Außenseite der Fenster Abplatzungen und Schädigungen der Holzprofile. Zur Vermeidung weiterführender Schädigungen werden die Fenster und Außentüren überarbeitet und neu gestrichen. Für diese Maßnahme wird ein Finanzierungsbedarf von circa 8.500 Euro veranschlagt. Der Stadtrat beschloss daraufhin einstimmig die Bezuschussung der vorgenannten Maßnahmen gemäß der vertraglichen Vereinbarung. Diese sieht eine Beteiligung von grundsätzlich 50 Prozent (abzüglich der Zuschüsse Dritter, mit Ausnahme von Zuschüssen des Bistums Limburg) vor.
Der Stadtrat befasste sich im Anschluss daran unter TOP 5 mit dem Bebauungsplan „Fuchshohl 2“. In der öffentlichen Sitzung vom 17. Dezember 2015 hatte die Stadt Ransbach-Baumbach die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Nach Durchführung der freiwilligen Beteiligungsverfahren nach den Paragraphen 3 I und 4 I BauGB wurden zwischenzeitlich die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und die der Fachbehörden von zuständigen Planungsbüro geprüft und mit Würdigungsvorschlägen versehen. Der Bauausschuss hat sich hiermit beschäftigt und dem Stadtrat zur Entscheidung empfohlen. Die Abstimmungsergebnisse zu den Würdigungsvorschlägen ergingen einstimmig. Ferner beschloss der Rat sodann einstimmig auf Grundlage der angepassten Planung, die Offenlegung und eigentliche Behördenbeteiligung entsprechend den Paragraphen 3 II und IV BauGB durchzuführen. Gleichzeitig soll das notwendige Baulandumlegungsverfahren durchgeführt werden.
Anschließend beriet der Stadtrat den Bebauungsplan „Wohnhof Masselbach“ (TOP 6). Auf Empfehlung des Bauausschusses beschloss der Stadtrat einstimmig die vom Planungsbüro ausgearbeiteten Würdigungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage und formellen Behördenbeteiligung (Paragraphen 3 I und 4 II BauGB). Auf dieser Grundlage wird auch das ausstehende Baulandumlegungsverfahren weiter betrieben.
Tagesordnungspunkt 7 befasste sich mit der 2. Bebauungsplanänderung „Grauertseck“. Auch hier wurden auf Empfehlung des Bauausschusses die vom Planungsbüro ausgearbeiteten Würdigungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage und formellen Behördenbeteiligung (Paragraphen 3 II und 4 II BauGB) zur 2. Änderungsplanung für das Gebiet „Grauertseck“ beschlossen. Die Beschlüsse erfolgten einstimmig. Unter Berücksichtigung der zuvor getroffenen Würdigungen beschloss der Rat daraufhin ebenfalls einstimmig auf Grundlage des Paragraphen 10 I BauGB in Verbindung mit Paragraph 24 der Gemeindeordnung die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Grauertseck“ als Satzung.
Auf Empfehlung der vorangegangenen Bauausschusssitzung und auf der Grundlage der im Ausschuss vorgestellten Detailplanungen beschloss der Stadtrat unter TOP 8 einstimmig die Ausschreibung der Arbeiten für den 2. Bauabschnitt zur Umfeldgestaltung der Evangelischen Kirche im Rahmen der Stadtsanierung „Alt Ransbach“.
TOP 9 befasste sich mit der 5. Teiländerung des Bebauungsplanes „Stadtmitte – Bereich Mitte“, Handwerkerpark. Es wurde der Grundsatzbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes gefasst. Hiermit soll die bauleitplanerische Grundlage zur Realisierung eines Handwerkerparks auf dem ehemaligen Jasba-Gelände geschaffen werden. Es soll darüber hinaus geprüft werden, inwiefern das Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach durch angedachte Planungen angepasst werden muss. Die Verwaltung wurde derweil auch mit der Erstellung eines Erschließungsvertrages beauftragt. Der Beschluss wurde bei einer Gegenstimme mit 20 Ja-Stimmen gefasst.
Der Stadtrat stimmte unter TOP 10 der überplanmäßigen Ausgabe im Bereich der Straßenoberflächenentwässerung für das Jahr 2017 zu. Mehraufwendungen von 91.501,89 Euro werden dabei durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gedeckt. Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Unter Mitteilungen und Anfragen wurde über den Baufortschritt der Maßnahme in der Rheinstraße gesprochen. Es wurde zudem der Zustand des Wanderweges RB8 thematisiert. Der Stadtrat bat um Optimierung zur Erfassung und Überprüfung von Straßenschäden in der Stadt Ransbach-Baumbach. (PM)
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