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Nachricht vom 10.12.2017 |
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Wirtschaft |
Hotel Hammermühle als drei-Sterne Superior Haus ausgezeichnet |
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Das Hotel Hammermühle in Wahlrod wurde am 15. November vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) als „Drei-Sterne-Superior Haus“ ausgezeichnet. Lothar Weinand, Vizepräsident der DEHOGA Rheinland-Pfalz, überreichte die Auszeichnungsurkunde sowie –plakette. |
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Wahlrod. Der Tourismus in Rheinland-Pfalz zähle zu den Wachstumsbranchen und auch deutschlandweit sei die Branche mit ihren 2,1 Millionen Beschäftigten in Hotellerie und Gastronomie der zweitwichtigste Arbeitgeber. Weinand zeigte sich erfreut, dass Verbandsbürgermeister Peter Klöckner durch seine Anwesenheit die Anstrengungen der Hoteliers zur Unterstützung des Tourismus wertschätzte und wünschte den Hoteliers zukünftig ein volles Haus und eine ausgewogene Gästemischung, um für die Zukunft eine sichere Geschäftsgrundlage zu haben. Besonders erfreulich sei, dass der Zusammenhalt der Familien dafür sorgte, dass drei Restaurants, ein Festsaal, ein englischer Pub, eine Ferienwohnung und ein 60-Betten-Hotel nach und nach entstanden. Inzwischen unterstützt lobenswerter Weise sogar die jüngste Generation mit Ann Christin und Marcel Mertgen das Familienunternehmen.
Hier eine kurze Zusammenfassung der Chronik der Hammermühle:
1974 Bau des ersten Hotelgebäudes mit Speiserestaurant und der Englischen Stube für Nachtschwärmer durch Tochter und Schwiegersohn (Elke und Hans Paul Ruiner) des Besitzers Heinz Fischer.
1988 Unterstützung durch die nächste Generation Tochter Michaela und Schwiegersohn Frank Mertgen und Anbau des Gästehauses.
2011 Zertifizierung durch die DEHOGA mit 3 Sternen und Auszeichnung als „Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland“
2016 Geschäftsübergabe von Elke Ruiner an Tochter Michaela Mertgen
2018 (Januar) Renovierung und Sanierung der letzten Zimmer des Haupthauses und Kategorisierung aller Zimmer.
Auch Carolin Stahl überbrachte die Glückwünsche des DEHOGA-Kreisverbandes Westerwald. Familie Mertgen bedankte sich herzlich für die Auszeichnung und die überbrachten Glückwünsche. (PM)
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Nachricht vom 10.12.2017 |
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