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Nachricht vom 14.12.2017 |
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Naturschutzinitiative verurteilt Glyphosat-Zulassung |
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Die Entscheidung der Europäischen Kommission, die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat um weitere fünf Jahre zu verlängern, wird von der Naturschutzinitiative (NI) scharf verurteilt. Die Bildung von Resistenzen gegen Glyphosat bei behandelten Ackerwildkräutern sowie Rückstände von Glyphosat in Böden und in Importfutter auf der Basis von genetisch verändertem Soja wurden bereits vielfach wissenschaftlich nachgewiesen. |
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Region/Quirnbach. Hinzu kommen die Einstufung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ durch die internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation und der immer weiter zunehmende Rückgang der biologischen Artenvielfalt.
„Niemand darf hiervor die Augen verschließen und die flächendeckende Anwendung und Auswirkungen dieses Breitbandherbizids für weitere fünf Jahre zulassen. Wir können diese Entscheidung und das Abstimmungsverhalten von Bundesagrarminister Schmidt nicht nachvollziehen. Offensichtlich ist dieses der Landwirtschaftslobby geschuldet. Damit werden Schäden an der Natur, den Tieren und dem Menschen billigend in Kauf genommen. Wir fordern die neue Bundesregierung auf, alles dafür zu tun, damit das Gift in Deutschland nicht mehr zum Einsatz kommen kann“, forderte Harry Neumann, Bundesvorsitzender der Naturschutzinitiative (NI).
Die NI kritisiert die gravierenden negativen Folgen für Tier und Mensch in der Anwendung von Glyphosat: „Glyphosat ist ein hochriskantes Mittel, dessen Folgen für Natur und Lebensräume jahrelang unterschätzt wurden. Es trägt maßgeblich zum Artensterben und zum Rückgang der biologischen Vielfalt bei. Die massenhafte Vernichtung von Wildkräutern in unserer Landschaft entzieht zahlreichen Tierarten, darunter Vögel und Insekten, ihre Nahrungsquelle und ihren Lebensraum“, erklärte Dipl.-Biologin Jasmina Stahmer, Naturschutzreferentin der Naturschutzinitiative (NI).
Beispielsweise wird den wenigsten Anwendern bewusst sein, dass der Einsatz auf befestigten Flächen, Wegen, Bürgersteigen und Einfahrten aufgrund der möglichen Einspülung in die Kanalisation als Straftat geahndet werden kann. Außerdem dürfen Reste und Behältnisse des Mittels nur bei Sondermüllannahmestellen entsorgt werden.
Die Naturschutzinitiative (NI) lehnt daher die großflächige Anwendung von Glyphosat in der Agrarlandschaft sowie den Einsatz im privaten und öffentlichen Raum aufgrund der Risiken für Mensch, Tier und Lebensräume strikt ab.
„Das Risiko des zusätzlichen Eintrags dieses ‚wahrscheinlich krebserregenden‘ Giftes in die Natur und Gewässer sowie in das Grundwasser ist viel zu hoch. Hier muss das Vorsorgeprinzip gelten“, forderte Bundesvorsitzender Harry Neumann. (PM)
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Nachricht vom 14.12.2017 |
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