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Nachricht vom 15.12.2017
Region
Kellerdecke: Eine Dämmung lohnt sich fast immer
Ist die Decke eines unbeheizten Kellers nicht gedämmt, gibt das Erdgeschoss permanent Wärme über den Fußboden ab. Das ist noch bei vielen älteren Häusern der Fall und zeigt sich an erhöhten Heizkosten und Fußkälte im Erdgeschoss. Dabei ist die Dämmung der Kellerdecke eine wirtschaftliche Energiesparmaßnahme, da Materialkosten von nur etwa 20 Euro pro Quadratmeter anfallen. Wird ein Fachbetrieb beauftragt, betragen die Kosten insgesamt etwa 40 Euro pro Quadratmeter.
Zehn Zentimeter sollten es bei einem guten Dämmstoff mindestens sein. Das Anbringen in Schichten erleichtert das Einarbeiten von Rohren und Anschlüssen. Foto: B. Andre

Montabaur. Wer sich selbst an der Dämmung versuchen will, arbeitet am besten mit fertigen Kellerdecken-Dämmplatten, die von unten an die Decke geklebt oder gedübelt werden. Verlaufen an der Kellerdecke Installationen, werden mehrere Dämmplatten verwendet und schichtweise aufgebracht, so dass die Rohre in die Dämmung eingearbeitet werden können, vorausgesetzt die Kellerräume sind hoch genug und es schließen keine Fenster oder Türen dicht unterhalb der Decke an. Unebene Kellerdecken benötigen eine Unterkonstruktion, auf der das Material angebracht wird. Dabei sollten Fugen und Anschlüsse luftdicht verschlossen werden, damit sich die Dämmwirkung nicht verringert. Nach Energieeinsparverordnung (EnEV) muss der Wärmedurchgangskoeffizient der gedämmten Kellerdecke kleiner als 0,30 W/(m²K) sein. Dazu sollten die Dämmplatten eine Dicke von acht bis zehn Zentimetern haben bei einer Wärmeleitgruppe WLG 035 bzw. 040. Wird noch besser gedämmt und die Dämmung von einem Fachbetrieb durchgeführt, können staatliche Zuschüsse beantragt werden.

Zu den Details der Kellerdämmung und zu allen Fragen des Energiesparens im Alt- und Neubau berät der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
• in Montabaur am Donnerstag, den 28. Dezember von 15 – 18.45 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz 8. Voranmeldung unter 02602/126-199 oder –0.
• In Höhr-Grenzhausen am Mittwoch, den 17. Januar von 15 – 18 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 48. Voranmeldung unter 02624/104 215.
• in Hachenburg am Donnerstag, den 11. Januar von 10 – 18.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstraße 11, Voranmeldung unter 02662/801-102.
• In Rennerod am Donnerstag, den 4. Januar von 16.15 bis 19.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 55. Voranmeldung unter 02664/506 744.
• in Westerburg am Donnerstag, den 11. Januar von 16 – 18.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 13/2, Neumarkt 1, Voranmeldung unter 02663/2910.

Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenfrei) montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.
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