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Nachricht vom 30.12.2017 |
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Region |
Zweifaches Fahren ohne Fahrerlaubnis |
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Durch Beamte der PI Hachenburg wurde der 29-jährige Fahrer eines Kleinwagens am 29. Dezember, 12:20 Uhr, in Müschenbach, B 414, einer Verkehrskontrolle unterzogen. Das Fahrzeug fiel den Beamten wegen unzureichender Ladungssicherung auf. Zudem war an dem PKW ein Versicherungskennzeichen angebracht (bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/H). |
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Kreisgebiet. Im Zuge der weiteren Kontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrer keine erforderliche Fahrerlaubnis besaß. Zum Führen des oben aufgeführten Fahrzeugs war der Besitz der FE-Klasse AM erforderlich. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet, die Weiterfahrt wurde untersagt.
Wenn man ohne erforderliche Fahrerlaubnis einen PKW führt, ist dies nicht nur strafbar sondern dokumentiert auch die offenkundig fehlende Fahrpraxis. Dieser Umstand wurde einem 19jährigen PKW-Fahrer zum Verhängnis, der sich am 30. Dezember, gegen 21:25 Uhr, in Atzelgift, Bereich Naubergstraße, mit seinem PKW festgefahren hatte. Dieser Sachverhalt wurde durch einen Zeugen der Polizei mitgeteilt und somit stellten die Beamten nachfolgend fest, dass der 19-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Zudem war der PKW nicht versichert. Den 19-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. (PM) |
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Nachricht vom 30.12.2017 |
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