WW-Kurier |
Ihre Internetzeitung für den Westerwaldkreis |
|
Nachricht vom 14.01.2018 |
|
Region |
Tote Füchse in der Biotonne |
|
"Fünf tote Hunde ohne Fell" wurden dem Veterinäramt der Kreisverwaltung in Montabaur am vergangenen Freitag durch Mitarbeiter der Firma Bellersheim gemeldet. Die Tierkörper waren im Anlieferungsgut der Vergärungsanlage in Boden aufgetaucht und stammen aus der Entsorgung der braunen Tonnen aus den Verbandsgemeinden Wallmerod, Selters und Rennerod. |
|
Westerwaldkreis. Die amtstierärztliche Begutachtung der Tierkadaver ergab, dass es sich um erlegte, abgebalgte Füchse handelte. Eine durch die Kreisverwaltung vorsorglich eingeleitete Untersuchung auf Tollwut wurde inzwischen mit negativem Ergebnis abgeschlossen.
"Ob Hund oder Fuchs, tote Tiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne", erklärt Oberveterinärrat Dr. Ralf Conrath. "Der hier gewählte Entsorgungsweg stellt einen eklatanten Gesetzesverstoß und außerdem eine Gefährdung, zumindest aber eine Zumutung für die Mitarbeiter der Anlage in Boden dar." Conrath nimmt den Fall zum Anlass, auf die geltende Rechtslage hinzuweisen: "Reste von jagdbarem Wild, außer von seuchenverdächtigen Tieren, können im jeweiligen Revier ordnungsgemäß entsorgt werden und dem Kreislauf der Natur anheimfallen. Gestorbene Haustiere wie Hunde und Katzen dürfen außerhalb von Wasserschutzgebieten auf dem eigenen Grundstück vergraben werden, und zwar so tief, dass über den Tierkörper eine mindestens 50 Zentimeter dicke Erdschicht zu liegen kommt.
Wer dies nicht möchte oder mangels eines geeigneten Grundstücks nicht kann, hat das tote Tier von der SecAnim Südwest GmbH, 54518 Rivenich, Telefon 06508 9143 0, entsorgen zu lassen, die im Auftrag der rheinland-pfälzischen Landkreise Tierkadaver und Schlachtabfälle verarbeitet. Alternativ können auch behördlich zugelassene Tierbestatter oder -krematorien beauftragt werden. Sehr kleine Tiere wie verendete Ziervögel dürfen über die graue Restmülltonne entsorgt werden, nachdem sie in Plastikbeutel verpackt wurden."
Verstöße gegen das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz können mit Bußgeldern bis 25.000 Euro geahndet werden. Die Kreisverwaltung nimmt Hinweise zu dem Verursacher der illegalen Fuchsentsorgung unter der Telefonnummer 02602 124-586 entgegen.
|
|
|
|
Nachricht vom 14.01.2018 |
www.ww-kurier.de |
|
|
|
|
|
|