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Nachricht vom 28.02.2018 |
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Wirtschaft |
Aufstiegsbonus unterstützt bei Meisterprüfung und Existenzgründung |
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Junge Handwerksmeister und solche, die es werden wollen, erhalten über die Handwerkskammer Koblenz Fördermittel des Landes für ihre Prüfung und mögliche Existenzgründungen. Insgesamt stellt das Land 1,655 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Programm soll auch die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstrichen werden. |
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Koblenz/Region. Meisterprüfungen wie auch Existenzgründungen auf deren Grundlage werden landesweit mit 1,665 Millionen Euro durch die Landesregierung Rheinland-Pfalz unterstützt. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat in entsprechenden Zuwendungsbescheiden die Handwerkskammer (HwK) Koblenz mit Finanzmitteln ausgestattet und beauftragt, die Verfahren für Antragstellung und Auszahlung zu übernehmen.
Der so genannte Aufstiegsbonus umfasst dabei zwei Varianten: Aufstiegsbonus I unterstützt Handwerker mit 1.000 Euro pro Person bei erfolgreich abgelegter Meisterprüfung in Rheinland-Pfalz und ist mit insgesamt 540.000 Euro hinterlegt. Er wird für alle Abschlüsse ab 1. Januar 2017 gewährt. Der Aufstiegsbonus II wird anlässlich einer Existenzgründung auf Grundlage einer Meisterprüfung oder einer bestimmten gleichwertigen Fortbildungsprüfung gewährt und umfasst insgesamt 1.125.000 Euro für die Jahre 2017 und 2018. Dieser Bonus in Höhe von 2.500 Euro wird einmalig gewährt für eine Existenzgründung in Rheinland-Pfalz nach dem 1. Januar 2017, wenn die Meisterprüfung in den zurückliegenden zehn Jahren ab Antrageinreichung abgelegt wurde.
Der Aufstiegsbonus I des Landes Rheinland-Pfalz soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Fortbildung als gleichwertige Alternative zum ersten akademischen Abschluss laut HwK noch attraktiver. Er schafft somit einen weiteren Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken – für die HwK Koblenz das richtige Signal: „Die Rolle des Handwerks bei der Stärkung der Wirtschaftskraft und Versorgung der Bevölkerung wird so auch über entsprechende Förderleistungen deutlich dokumentiert“, loben Präsident Kurt Krautscheid und Hauptgeschäftsführer Alexander Baden.
Gerade im Vergleich zur akademischen Qualifizierung kritisierte das Handwerk bisher den kostenlosen Bildungsbetrieb an Universitäten und Fachhochschulen, während Meister ihre Qualifizierung teilweise selbst finanziell stemmen mussten. „Wir haben über Jahre auf entsprechende Unterstützung für das Handwerk hingewirkt und immer wieder betont, dass diese Förderung gut angelegtes Geld ist. Die Jungmeister von heute treiben den Wirtschaftsmotor von morgen an, sorgen mit ihrem Umsatz auch für Steuerleistungen, die letztendlich dem Land und den Kommunen zu Gute kommen“, so Baden und Krautscheid. „Gerade jetzt, in wirtschaftlich guten Zeiten, müssen wir perspektivisch denken und freuen uns sehr, dass sich die Landesregierung unserer Sichtweise anschließt und entsprechende Projektmittel aufgelegt hat.“ Die HwK Koblenz hat alle Jungmeister und Existenzgründer, die auch rückwirkend einen Anspruch auf Fördermittel haben, schriftlich informiert.
Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Koblenz für den „Aufstiegsbonus I“ ist Silke Below-Köfer, Telefon 0261 398-311, E-Mail: meister@hwk-koblenz.de; Ansprechpartner für den „Aufstiegsbonus II“ ist Nicole Scherf, Telefon:0261 398-261, E-Mail: nicole.scherf@hwk-koblenz.de. Die Handwerkskammer Koblenz hält auf ihren Internetseiten zusätzliche Informationen und auch Formulare zur Antragstellung bereit: www.hwk-koblenz.de. (PM) |
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Nachricht vom 28.02.2018 |
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