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Nachricht vom 19.03.2018 |
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Region |
Mietshäuser müssen auch für eigene Stellplätze sorgen |
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Parkprobleme auf öffentlichen Straßen zwingen zum Handeln. Hachenburger Stadtrat beschließt eine Stellplatzordnung. Ein gültiger Bebauungsplan „Stadtkern“ soll erstellt werden. |
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Hachenburg. Wer künftig in Hachenburg ein Gebäude mit Mietwohnungen errichten will, der muss den Nachweis von ausreichendem Parkraum nachweisen. Eine entsprechende Satzung fand die Zustimmung des Stadtrates. Ferner war sich der Stadtrat einig in der Frage, einen Bebauungsplan „Stadtkern“ aufzustellen. Es erfolgte auch eine Satzung über eine Veränderungssperre.
Bauliche Anlagen, bei denen ein Zu- oder Abgangsverkehr zu erwarten ist, dürfen künftig nur errichtet werden, wenn ausreichender Parkraum nachgewiesen werden kann. Da die Zahl der Kraftfahrzeuge allgemein zugenommen hat, regelt die neue Stellplatzordnung die rechtlichen Möglichkeiten. Künftig ist bei Wohnhausbebauung zu beachten, dass statt wie bisher pro Wohneinheit 1,5 Parkplätze nachzuweisen sind, künftig gestaffelt bei Wohnungen bis 40 Quadratmeter Nutzfläche ein Stellplatz gefordert wird und bei Wohnflächen über 40 Quadratmeter zwei Parkplätze nachzuweisen sind. Bei Mehrfamilienhäusern ebenfalls bis 40 Quadratmeter Wohnfläche ein Stellplatz, über 40 Quadratmeter zwei Stellplätze und darüber hinaus ab der sechsten Wohneinheit wieder jeweils 1,5 Stellplätze. Diese Satzung hat keine Gültigkeit für den historischen Stadtkern.
Für die SPD signalisierte Fraktionssprecher Christian Wolf Zustimmung zur Beschlussvorlage. Der Empfehlung des Umweltausschusses sei mit der kleinen redaktionellen Änderung Folge zu leisten. CDU-Sprecher Karl-Heinz Boll begrüßte die Initiative, da in der Vergangenheit immer wieder Kritik an der Handhabung der bisher gültigen Landesbauordnung durch das Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung laut wurde. Diese neue Stellplatzordnung sei realitätsbezogener und die Investoren seien dadurch angehalten eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen bereitzustellen. Altfälle seien nur in Einzelfällen über die Ordnungsbehörden zu lösen. Als wichtig empfand der CDU-Sprecher, dass die Anlieger im historischen Stadtkern von dieser neuen Satzung angeschlossen werden. Auch Kurt Todt (Grüne) bezeichnete die alten bisherigen Satzungen als nicht mehr zeitgemäß. Entsprechend war das Abstimmungsergebnis im Rat einstimmig.
Die Beratung des Bebauungsplanes Stadtkern fand unter Ausschluss der betroffenen Ratsmitglieder statt. Da für den historischen Stadtkern der Stadt Hachenburg weitere Fördermittel in Aussicht gestellt werden, ist ein gültiger Bebauungsplan für diesen Bereich notwendig. Dabei wurde festgestellt, dass es seit 19991insgesamt sechs Teilbebauungspläne erstellt wurden, die bis jetzt keine Rechtskraft erlangten. Für die Weiterführung der Stadtkernsanierung ist jedoch ein solcher rechtskräftiger Bebauungsplan notwendig.
Während Christian Wolf (SPD) bemängelte, dass diese Sitzungsvorlage bisher in keinem Ausschuss vorher beraten und behandelt worden sei, antwortete Stadtbürgermeister Stefan Leukel mit dem Hinweis, dass durch das bisherige Fehlen rechtskräftiger Pläne gerade deshalb bald ein rechtskräftiger Bebauungsplan für den Stadtkern beschlossen werden müsse. Karl-Heinz Boll (CDU) zeigte sich überrascht über die Tatsache, dass es in all den Jahren keinen rechtskräftigen Bebauungsplan gegeben habe und fragte gleichzeitig nach, ob es weitere ungültige Pläne aus der Vergangenheit gebe.
Bauamtsleiter Björn Oettgen informierte die Ratsmitglieder darüber, dass es in der Vergangenheit für verschiedene Gemeinden in der Verbandsgemeinde mehrere solcher Bebauungspläne ohne Rechtkraft gebe, die aber jetzt nach einer Gesetzesforderung alle überarbeitet werden müssen, um Gesetzeskraft zu erlangen. Die entstehenden Planungskosten bezifferte er auf etwa 20.000 Euro. Bis der neue Bebauungsplan fertig sei, müsse die Stadt Hachenburg im Einzelfall selbst entscheiden. Deshalb fand auch eine Beratung einer Satzung zur Veränderungssperre die Zustimmung des Stadtrates. Repa
Dazu ein Kommentar von Reinhard Panthel
Frischen Wind in der Politik begrüßt
Der Regierungswechsel in der Hachenburger Stadtpolitik bringt positive Veränderungen, die beim Publikum der öffentlichen Stadtratssitzungen Beifall fanden. Die Zuhörer konnten in früheren Jahren nur schwerlich den Debatten des Parlamentes folgen, weil sie keine Sitzungsunterlagen einsehen konnten. Das ist seit der gestrigen Stadtratssitzung anders. Für alle Zuhörer im Saal der Verbandsgemeindeverwaltung hatte Stadtbürgermeister Stefan Leukel alle Drucksachen zu den Beratungsthemen auslegen lassen. So konnten auch die Zuschauer dem Verlauf der öffentlichen Sitzung folgen.
Die wenigen Bürger, die sich überhaupt noch für Kommunalpolitik interessieren, konnten bisher nur teilnahmslos den Verlauf einer Stadtratssitzung verfolgen. „So wird Politik wieder für jedermann verständlich und überschaubarer!“, lobte ein treuer Besucher der öffentlichen Sitzungen diese Neuerung. Nicht selten wurde in früheren Jahren nach Sitzungsvorlage beschlossen, ohne dass es eine aufklärende Beratung gab. Wie mag sich dabei mancher Bürger gefühlt haben? Politik der gewählten Volksvertreter mit den Bürgern gemeinsam, oder über die Köpfe der an Politik Interessierten hinweg?
Sitzungs-Vorlagen und erläuternde Bilder der Pläne auf der Leinwand fanden viel Lob. „Jetzt macht es wieder Freude die öffentlichen Sitzungen zu besuchen“, freute sich an anderer Hachenburger über den frischen Wind. „Ob die Verbandsgemeinde bei ihren Sitzungen künftig diesem gelungenen Vorschlag folgt?“
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Nachricht vom 19.03.2018 |
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