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Nachricht vom 27.03.2018 |
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Vereine |
Sichere Schützen in Montabaur: 510 Ostereier geschossen |
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Die Schützengesellschaft St. Sebastianus Montabaur hatte zum Ostereierschießen geladen. Und über 50 Teilnehmer kamen ins Schützenhaus. Geht es im Schießsport sonst um maximale Ringzahl, Platzierung und Pokale, galt es diesmal, den Korb mit möglich vielen bunten Eiern zu füllen – sowohl für die Sportschützen als auch für die Gäste in jeweils getrennten Kategorien |
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Montabaur. Über 50 Schießsportbegeisterte, Interessierte und Freunde der Schützengesellschaft St. Sebastianus Montabaur sind der Einladung zum diesjährigen Ostereierschießen gefolgt. Geht es im Schießsport sonst um maximale Ringzahl, Platzierung und Pokale, galt es diesmal, den Korb mit möglich vielen bunten Eiern zu füllen – sowohl für die Sportschützen als auch für die Gäste in jeweils getrennten Kategorien. Je drei Schuss mit dem Luftgewehr auf eine reguläre Ziel- und eine Glücksscheibe waren dabei der Schlüssel zum Ei. Insgesamt wurden 510 Eier geschossen, 36 davon sicherte sich Ferdinand Braun und wurde damit zum ungekrönten Eierkönig.
Neben den bunten Eiern wartete aber auch noch ein reich gedeckter Tisch mit attraktiven Preisen auf die Teilnehmer des Ostereierschießens. Vera Schreiner und Sebastian Bonau, erst vor einer Woche zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden der Schützengesellschaft gewählt, ehrten die erfolgreichsten Schützinnen und Schützen in der Reihenfolge der jeweils erreichten Punktzahl. Den ersten Platz am Preistisch sicherte sich bei den Gästen Toni Ferdinand. Bei den Schützen war Sebastian Bonau am erfolgreichsten und durfte, wie auch alle weiteren Preisträger, seinen Preis selbst auswählen.
Das Ostereierschießen ist neben dem Neujahrsschießen, Schützenfest und dem seit vielen Jahren beliebten Verbandsgemeindepokal-Schießen eine von wiederkehrenden Veranstaltungen der Schützengesellschaft St. Sebastianus Montabaur, mit dem Ziel, auch Nichtschützen für den Schießsport zu begeistern und das gemütliche Beisammensein zu fördern. (PM) |
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Nachricht vom 27.03.2018 |
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