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Nachricht vom 27.03.2018 |
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Wirtschaft |
Positive Prüfung für Fachmarktzentrum |
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Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat die so genannte raumordnerische Prüfung mit Blick auf das geplante neue Einkaufszenzentrum in Höhr-Grenzhausen positiv abgeschlossen. Damit können die weiteren Schritte zur Vorbereitung der Bauleitplanverfahren eingeleitet werden. Geplant ist die Ansiedlung eines Einkaufs- und Fachmarktzentrums auf dem Rastal-Gelände mit einer Gesamtverkaufsfläche von 9.000 Quadratmetern, um Höhr-Grenzhausen als Mittelzentrum zu stärken. |
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Höhr-Grenzhausen. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat als Obere Landesplanungsbehörde die vereinfachte raumordnerische Prüfung für das geplante Einkaufszentrum in Höhr-Grenzhausen (Landkreis Westerwald) mit einem positiven Entscheid abgeschlossen. Damit können die weiteren Schritte zur Vorbereitung der Bauleitplanverfahren eingeleitet werden. Die SGD Nord führte das Prüfverfahren auf Antrag der Rastal Fachmarktzentrum GmbH durch. Dieses umfasst die Ansiedlung eines Einkaufszentrums auf dem Rastal-Gelände. Auf einer Gesamtverkaufsfläche von 9.000 Quadratmetern soll hier ein Einkaufszentrum, das aus mehreren Fachmärkten besteht, angesiedelt werden. In der Gesamtverkaufsfläche sind auch Verlagerungen bereits bestehender Lebensmitteldiscounter in Höhr-Grenzhausen an den neunen, zentralen Versorgungsbereich auf dem Rastal-Gelände berücksichtigt.
Die SGD Nord hat im Prüfverfahren über 30 Stellen angehört. Darunter fallen beispielsweise die Standortkommune sowie benachbarte Kommunen, die IHK Koblenz, der Einzelhandelsverband und betroffene Träger öffentlicher Belange, wie der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) Rheinland-Pfalz. Im Ergebnis hat die SGD Nord entschieden, dass das Vorhaben raumverträglich ausgestaltet werden kann, wenn bestimmte Einschränkungen in den geplanten Verkaufsflächen und Warengruppen umgesetzt werden. Diese stehen auch in Verbindung zu den Festlegungen des Einzelhandelskonzeptes der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen. Mit den von der SGD Nord geforderten Projektmodifizierungen wird auch den Bedenken Rechnung getragen, die im Verfahren von benachbarten Kommunen und öffentlichen Stellen erhoben und in einen Erörterungstermin mit dem Antragsteller besprochen worden waren.
Mit der Entwicklung des Rastal-Geländes soll die Funktion der Stadt Höhr-Grenzhausen als Mittelzentrum gestärkt und bisher in die benachbarten Kommunen abfließende Kaufkraft vor Ort gehalten werden. Zudem sollen wichtige Impulse für die Innenstadtentwicklung in Höhr und Grenzhausen geschaffen werden. Die Entwicklung des Rastal-Geländes wurde über das Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen bereits im Jahr 2016 vorbereitet. Die bauliche Entwicklung des Geländes wird von der Stadt und der Verbandsgemeinde unterstützt. (PM) |
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Nachricht vom 27.03.2018 |
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