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Nachricht vom 10.04.2018
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Wer will Schöffe am Amtsgericht werden?
Jugendschöffenwahl 2018: Da warten verantwortungsvolle Aufgaben. Gesucht werden Frauen und Männer im Alter von 25 bis 69 Jahren, die an den Amtsgerichten Montabaur und Westerburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Schöffen bringen ihre Lebenserfahrung in die Rechtsfindung mit ein und stärken die Unabhängigkeit der Gerichte.
Bis zum 30. April können sich Interessierte noch für das spannende Amt des Jugendschöffen bewerben. (Foto: Pressestelle der Kreisverwaltung)Montabaur. Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden Frauen und Männer im Alter von 25 bis 69 Jahren, die an den Amtsgerichten Montabaur und Westerburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Schöffen bringen ihre Lebenserfahrung in die Rechtsfindung mit ein und stärken die Unabhängigkeit der Gerichte. Ein Schöffe ist dem Berufsrichter in Bezug auf die Entscheidung gleichgestellt, auch wenn juristische Kenntnisse nicht erforderlich sind – es zählen die Lebenserfahrung und der „gesunde Menschenverstand“.

Wer Interesse an diesem verantwortungsvollen und spannenden Ehrenamt hat, meldet sich bis zum 30. April bei der Kreisverwaltung in Montabaur (Kontakt: 02602 – 124589; E-Mail: E-Mail alexandra.khan@westerwaldkreis.de). Weitere Informationen gibt es online unter www.schoeffenwahl.de. (PM)
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