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Nachricht vom 16.04.2018 |
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Politik |
CDU-Kritik: Verwaltung setzt Beschlüsse der Stadt nicht um |
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Harte Kritik an der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg üben CDU-Stadtratsfraktion und CDU-Ortsverband Hachenburg. Viele Bebauungspläne in der Stadt und im gesamten Gebiet der Verbandsgemeinde Hachenburg sind ungültig, weil diese durch die Verbandsgemeindeverwaltung nicht korrekt in geltendes Recht umgesetzt wurden, teilt die CDU in einer Pressemitteilung mit. |
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Hachenburg. Deshalb zog der Stadtrat auf Anraten von Stadtbürgermeister Stefan Leukel in der letzten Sitzung die erste Notbremse und erließ eine sogenannte Veränderungssperre für die Innenstadt von Hachenburg, damit die Stadt weiterhin die Bebauung regeln kann, wenn auch in aufwendigen Einzelentscheidungen. Somit wurde wirksam verhindert, dass jeder bauen kann wie er will, bis ein neuer Bebauungsplan aufgestellt ist.
CDU-Stadtrats- und Bauausschussmitglied Christian Usinger macht deutlich: „Kommunalpolitiker engagieren sich ehrenamtlich in Ausschuss-, Gemeinde- und Stadtratssitzungen, überlegen und diskutieren, wie sich Neubaugebiete entwickeln und städtebaulich gestaltet werden sollen. Anschließend werden entsprechende Beschlüsse gefasst und Bebauungspläne aufgestellt, die eigentlich regeln sollen, wie zukünftig gebaut werden darf und soll.
Dann ist es an der Verwaltung, diesen Willen umzusetzen und in geltendes Recht zu gießen. Hier werden hauptamtliche Mitarbeiter beschäftigt, die die notwendige Ausbildung absolviert und die verwaltungsrechtlichen Kenntnisse besitzen sollten, damit dies reibungslos erfolgen kann. Wenn dies nicht oder nur teilweise geschieht wird unsere Arbeit und unsere Legitimität infrage gestellt. Gleichzeitig das Vertrauensverhältnis zur Verbandsgemeindeverwaltung tief erschüttert“
In der letzten Stadtratssitzung mussten die Kommunalpolitiker sehr überrascht zur Kenntnis nehmen, dass es für die Hachenburger Innenstadt keine gültigen Bebauungspläne gibt, weil es die Verwaltung seit 1991 versäumt hatte, diese auszufertigen. Beschwichtigend räumte Bauamtsleiter Björn Oettgen ein, dass dies auch in vielen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Hachenburg der Fall sei. Auf Nachfrage, ob denn auch andere Bebauungspläne in der Stadt Hachenburg ohne Rechtskraft seien, konnte Björn Oettgen nur mitteilen, dass durch ein neues Gesetz in Rheinland-Pfalz zukünftig alle Bebauungspläne im Internet veröffentlich werden müssen. In diesem Rahmen werden zurzeit alle bestehenden Bebauungspläne gesichtet und dann werden eventuelle Defizite auffallen. Oettgen erwähnte dabei nicht, dass bei jedem zu genehmigenden Bauantrag in der Vergangenheit die Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan überprüft werden musste. Unentdeckt blieb dabei, dass der bei der Prüfung zugrunde gelegte Bebauungsplan gar keine Gültigkeit erlangt hatte.
Die CDU-Stadtratsfraktion merkt kritisch unter anderem einen konkreten Fall an. Im Bereich des Bebauungsplanes „Vor der Heck“ hatte die Stadt bei einem Bauvorhaben, das vom vermeintlich bestehenden Bebauungsplan abweichen wollte, ihr Einverständnis versagt. Nachdem die Zuständigkeit zur Bearbeitung der entsprechenden Bauanträge nun von der Verbandsgemeinde auf die Kreisverwaltung übertragen wurde, stellte man dort fest, dass auch dieser Bebauungsplan aufgrund von Verfahrensfehlern keine Rechtskraft erlangt hat und das Bauvorhaben nun entgegen dem Willen der Stadt gebaut werden darf.
Die Christdemokraten haben sich erkundigt, ob ähnliche Fälle von nicht rechtskräftigen Bebauungsplänen auch in anderen Westerwälder Verbandsgemeinden bekannt sind. Fälle in diesem Umfang und dieser Häufigkeit seien ausschließlich ein Phänomen der VG Hachenburg. Diese Tatsache, so die Forderung der CDU-Stadtratsfraktion, macht es notwendig kurzfristig alle nicht rechtskräftigen Bebauungspläne aufzulisten und für die Stadt flächendeckend bei allen nicht rechtskräftigen Bebauungsplänen eine Veränderungssperre zu erlassen, um von Hachenburg größeren Schaden in der Bauplanung abzuwenden.
Durch Landesgesetz wurde die Bearbeitung von Bauanträgen von der Verbandsgemeinde Hachenburg wieder auf die Kreisverwaltung zurückübertragen. Obwohl dies für den Bürger mit größerem Aufwand und längeren Wegen verbunden ist, scheint es, so die CDU, doch die richtige Entscheidung zu sein, wie die nun aufgedeckten Fälle zeigen. (PM)
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Nachricht vom 16.04.2018 |
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