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Nachricht vom 17.04.2018 |
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Region |
Freibad Ransbach-Baumbach öffnet am 1. Mai |
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Das sonnige Wetter lockt bereits, aber zugänglich wird das Freibad in Ransbach-Baumbach ab 1. Mai. Öffnungszeiten: Montag 11 bis 20 Uhr, Dienstag bis Freitag 9 bis 20 Uhr, Samstag, Sonn- und Feiertag 9 bis 19 Uhr. Die Einlasszeit endet 60 Minuten vor Ende der Öffnungszeit. Kinder unter acht Jahren erhalten nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. Je nach Wetterlage ändern sich die Öffnungszeiten kurzfristig. Das Freibad Ransbach-Baumbach befindet sich in der Freiherr-vom-Stein-Straße, 56235 Ransbach-Baumbach, Telefon 02623/2597, Fax:02623/9249134. |
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Ransbach-Baumbach. Eintrittspreise: Kinder bis fünf Jahre haben freien Eintritt. Tageskarten (nur einmaliger Eintritt möglich), Familienkarte (gegen Nachweis Kinderausweis, Personalausweis oder Ähnliches) zehn Euro, Erwachsene vier Euro, Personenkreis mit Anspruch auf Ermäßigung* 3 Euro. Abend-Ticket für Erwachsene ab 18 Uhr 2,50 Euro, Abend-Ticket ermäßigter Tarif* ab 18 Uhr 1,50 Euro. Saisonkarten (Eintritt für die gesamte Sommersaison im Freibad Ransbach-Baumbach) Familienkarte 80 Euro, Erwachsene 70 Euro, Personenkreis mit Anspruch auf Ermäßigung 50 Euro. Zehnerkarten (Eintritt nur im Freibad Ransbach-Baumbach) Erwachsene 35 Euro, Personenkreis mit Anspruch auf Ermäßigung 20 Euro Jahreskarten (Eintritt für ein Jahr im Freibad Ransbach-Baumbach und im Hallenbad Nauort) Familienkarte (Jahreskarte Frei- und Hallenbad) 125 Euro, Erwachsene 100 Euro, Personenkreis mit Anspruch auf Ermäßigung 65 Euro. Ermäßigung erhalten Kinder und Jugendliche von sechs bis 17 Jahre, Schwerbehinderte, ausgebildete Jugendleiter (JuLeiCard), Inhaber einer Ehrenamtskarte, Personen im freiwilligen sozialen Jahr, Bundesfreiwilligendienst sowie Schüler und Studenten.
Sämtliche Eintrittskarten sind im Freibad Ransbach-Baumbach erhältlich. Die Freibadkasse ist werktags ab dem 18. April von 10 bis 14 Uhr für den Vorverkauf von Dauerkarten geöffnet.
Familiensaison- und Familienjahreskarten werden auf Antrag ausgestellt für Ehepaare, Alleinerziehende und in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Personen, die einen gemeinsamen Haushalt mit einem oder mehreren Kindern unter 18 Jahren führen. Kinder vom 19. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres werden als solche ebenfalls berücksichtigt, sofern sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder Personen im freiwilligen sozialen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst; und zwar auch dann, wenn sie aufgrund ihrer Schul- oder Berufsausbildung ihren Hauptwohnsitz nicht am Elternwohnsitz begründet haben. Ein entsprechender Nachweis ist beim Kauf der Familienkarte vorzulegen. Die Familiensaison- oder Familienjahreskarten sind natürlich auch weiterhin bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Zimmer 210 zu den bekannten Öffnungszeiten mit den geforderten Nachweisen und einem Foto von jedem Familienmitglied zu beantragen. (PM)
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Nachricht vom 17.04.2018 |
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