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Nachricht vom 18.06.2018 |
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Politik |
Montabaurer Stadtrat beschließt neue Parktarife |
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Die Parkgebühren werden neu geregelt in Montabaur. Der Stadtrat diskutierte über Parktarife und Parkhäuser und verabschiedete schließlich mit großer Mehrheit eine neue Gebührenordnung, die am 1. Oktober in Kraft treten soll. Auch der Pendlerparkplatz am ICE-Bahnhof wird künftig bewirtschaftet. Danach soll die Dauerparkkarte für Bahnpendler 20 Euro im Monat oder 200 Euro im Jahr kosten. |
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Montabaur. Die Stadt Montabaur regelt die Parkgebühren neu und will ab Herbst auch den Pendlerparkplatz am ICE-Bahnhof bewirtschaften. Der Stadtrat diskutierte über Parktarife und Parkhäuser und verabschiedete schließlich mit großer Mehrheit eine neue Gebührenordnung. Danach soll die Dauerparkkarte für Bahnpendler 20 Euro im Monat oder 200 Euro im Jahr kosten. Die neue Gebührenordnung muss allerdings noch vom Verbandsgemeinderat und vom Westerwaldkreis bestätigt werden. Sie soll am 1. Oktober in Kraft treten. Die neuen bzw. geplanten Regelungen im Detail:
• Pendlerparkplatz am ICE-Bahnhof
Der Pendlerparkplatz auf der Nordseite des ICE-Bahnhofs kann bislang kostenfrei genutzt werden und ist deshalb chronisch überlastet. Dort parken nicht nur Bahnpendler sondern auch Teilnehmer von Pkw-Fahrgemeinschaften, von Busreisen und Mitarbeiter der Firmen im ICE-Park. Ab Herbst werden dort nun Parkgebühren erhoben und dafür eine Kennzeichenerfassung eingeführt. Mit der Bewirtschaftung der Flächen verfolgt die Stadt Montabaur ein klares Ziel: „Wir wollen eine deutliche Bevorzugung der Bahnpendler erreichen“, so Stadtbürgermeisterin Gabi Wieland im Stadtrat. Die neue Gebührenordnung sieht vor, dass Bahnpendler mit einer Monats- oder Jahreskarte eine Dauerparkberechtigung für 20 Euro im Monat oder 200 Euro im Jahr erwerben können. Für alle sonstigen Nutzer gilt der Tarif von 0,80 Euro pro Stunde, 5 Euro pro Tag oder 15 Euro pro Woche. Die erste Stunde bleibt gebührenfrei; so entstehen keine zusätzlichen Kosten für Bahnfahrer, die zum Zug gebracht oder abgeholt werden – „kiss and ride“ zum Nulltarif. Derzeit arbeitet die Verwaltung an einer Benutzerordnung für den Parkplatz. Darin wird beispielsweise geregelt, wie und wo Bahnpendler ihre Dauerparkberechtigungen erwerben können oder auch wie Uniformträger, die kostenlos Bahnfahren, zum Pendlertarif parken können. Die Benutzerordnung wird der Stadtrat nach der Sommerpause beraten. Fest steht aber schon, dass die Stadt einen eigenen Service-Punkt für die Parkplatznutzer am ICE-Bahnhof einrichten wird, wo vornehmlich Dauerparkberechtigungen für Bahnpendler erstellt werden.
Die Benutzerordnung für den ICE-Pendlerparkplatz ist noch in Arbeit, viele Aspekte und Details müssen berücksichtigt werden. Hinweise dazu richten Parkplatznutzer bitte an die Verwaltung. Kontakt: Franziska Engel-Jung; Tel.: 02602 / 126-357; E-Mail: fengel-jung@montabaur.de oder Thomas Marx; Tel.: 02602 / 126-332; E-Mail: tmarx@montabaur.de
Auf dem Parkplatz werden derzeit die Anlagen zur Kennzeichenerfassung sowie die Parkscheinautomaten installiert. Ab August soll dann der zunächst noch kostenfreie Probebetrieb starten. „Wenn alles funktioniert und die Benutzerordnung steht, gehen wir wenige Wochen später richtig in Betrieb“, kündigte Fachbereichsleiter Thomas Marx von der Verbandsgemeinde Montabaur an.
• Parken im ICE-Park
Mit der Einführung von Parkgebühren auf dem Pendlerparkplatz werden auch für die Parkbuchten entlang der Bahnallee und der Straße „In der Au“ Parkgebühren eingeführt. Hier kostet das Parken dann 0,40 Euro pro halbe Stunde bei einer Höchstparkdauer von 4 Stunden. Die Bewirtschaftung erfolgt mit Parkscheinen. Direkt vor dem Bahnhofsgebäude wird es einige Kurzzeitparkplätze geben, wo man mit Parkscheibe 30 Minuten kostenlos parken kann. Die Tarife für die Nutzung der Tiefgarage am ICE-Bahnhof bleiben unverändert.
• Parkhäuser in der Innenstadt
Gute Nachrichten für Nachtschwärmer: Bei den Parkhäusern in der Innenstadt gilt mit Einführung der neuen Gebührenordnung in der Nacht und (weiterhin) am Wochenende der Nulltarif: Werktags von 17.00 Uhr bis 7.00 Uhr am nächsten Morgen ist das Parken in den Tiefgaragen frei. Diese Regelung geht auf eine Initiative von City-Manager Josef Schüller zurück, der wiederum eine Anregung der Gastronomie-Bettriebe in der Innenstadt aufgriff. Danach soll der nächtliche Nulltarif einen zusätzlichen Anreiz schaffen, am Abend in die Stadt zu gehen. Außerdem bietet sich so für die Bewohner der Altstadt eine Möglichkeit, nachts kostenfrei zu parken.
• Tiefgarage Altstadt
Die Tiefgaragen Mitte und Süd sind baulich verbunden und werden von vielen Bürgern als Einheit wahrgenommen. Deshalb werden sie künftig gemeinsam als „Tiefgarage Altstadt“ bezeichnet. Hinter dieser Umbenennung steckt wiederum eine Idee von Josef Schüller, der die Altstadt stärker nach außen hin bewerben möchte – unter anderem mit dieser Namensgebung.
• Sonstige Parkflächen
Auch auf den Parkflächen am Karoline-Kahn-Platz werden (wieder) Gebühren erhoben. Sobald die Gebührenordnung in Kraft ist, gilt hier der Tarif von 0,40 Euro pro halbe Stunde bei einer Höchstparkdauer von 1,5 Stunden. Werktags von 17.00 bis 7.00 Uhr sowie am Wochenende ist das Parken frei. Auf den Parkplätzen Kalbwiese und Fröschpfortstraße wird der Monatstarif von 30 auf 35 Euro erhöht.
• Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung
Formal heißt die Tarifübersicht „Gebührenordnung der Verbandsgemeindeverwaltung über die Festsetzung von Parkgebühren für die Stadt Montabaur“. Das liegt daran, dass die Verbandsgemeindeverwaltung als Verkehrsbehörde zuständig ist für das Erheben von Parkgebühren und auch deren ordnungsgemäße Bezahlung kontrolliert. Kurz: Wer nicht oder nicht richtig bezahlt, bekommt ein „Knöllchen“ vom Ordnungsamt der Verbandsgemeinde. Deshalb muss die neue Gebührenordnung vom Verbandsgemeinderat verabschiedet werden; dort steht das Thema am 21. Juni auf der Tagesordnung. Außerdem weist Stadtbürgermeisterin Gabi Wieland den Stadtrat darauf hin, dass sie in puncto Bewirtschaftung des Pendlerparkplatzes noch das Einvernehmen mit dem Westerwaldkreis herstellen will; schließlich hatte der seinerzeit erheblich in den Ausbau des Parkplatzes investiert, als dieser noch nicht im Eigentum der Stadt stand. Die neuen Regelungen in der Gebührenordnung sollen am 1. Oktober 2018 in Kraft treten. (PM) |
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Nachricht vom 18.06.2018 |
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