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Nachricht vom 17.07.2018
Region
Wohnprojekt "Masselbach" in Ransbach-Baumbach startet
Für die Durchführung der Umlegung "Wohnhof Masselbach" wird am 6. August mit den vorbereitenden Arbeiten begonnen, das heißt, Vermessung, Abmarkung und Bewertung. Von den Arbeiten sind die im Plan markierten und im Grundbuchamt Montabaur erfassten Grundstücke betroffen.
Foto: Kreisverwaltung MontabaurRansbach-Baumbach. In der Gemarkung Ransbach betrifft das:
Flur 1
Nummer: 8/3, 10/A (Teilbereich aus 10/3), 10/5, 11/2, 294/A (Teilfläche aus 294/5) und 295/A
(Teilfläche aus 295/4),
Flur 2
Nummer: 26/1, 27/1, 28/1, 29/1 und 320/A (Teilfläche aus 320/7),
Flur 8
Nummer: 155/6, 170/1, 174/2, 175/4, 179/5, 181/9, 181/10,
248/12, 249/3, 249/5, 254/5, 254/6, 255/1, 255/5, 255/7, 453/5, 453/7, 453/8, 456/2,
456/4, 456/5, 456/A (Teilfläche aus 456/6), 457, 461, 465/8, 468/9, 468/10, 468/13,
468/14, 468/15 und 4282/A (Teilfläche aus 4282/41)

Den Beauftragten des Vermessungs- und Katasteramts ist nach Paragraph 209 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in seiner geltenden Fassung das Recht eingeräumt, alle von der Umlegung betroffenen Grundstücke zum Zwecke der Vermessung, Abmarkung und Bewertung zu betreten.

Es wird gebeten, eingefriedete (verschlossene) Grundstücke offen zu halten. Die Arbeiten können auch vorgenommen werden, wenn die Eigentümer und Besitzer nicht anwesend sind.
Die Arbeiten werden am 6. August beginnen und voraussichtlich bis 7. September dauern.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorbereitenden Maßnahmen im Umlegungsgebiet kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Monatsfrist beginnt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung.
Der Widerspruch kann
1. schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Stadt Ransbach-
Baumbach, Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus,
Jahnstraße 5, 56457 Westerburg,
2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach Artikel 3 Nr. 12 der
Verordnung (EU) Nummer 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.
Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für
elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie
1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73)
an: vermka.wwt@poststelle.rlp.de erhoben werden.

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