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Nachricht vom 06.08.2018 |
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Region |
Dubioser Verkehrsunfall mit Flucht und Alkoholkonsum |
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Einen Verkehrsunfall mit einer leicht verletzten Person, Fahrerflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Trunkenheitsfahrt musste die Polizei Montabaur aufnehmen. Sie muss ermitteln, wer das Unfallfahrzeug gefahren hat. Zwei Personen haben ausgesagt, dass sie es waren. |
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Goddert. Am 6. August gegen 22:30 Uhr wurde die Polizeiinspektion Montabaur über einen Verkehrsunfall mit einer leicht verletzten Person informiert. Als die Streife an der Unfallstelle eintraf, entfernte sich ein Fahrzeug von der Unfallstelle. Vor Ort befindliche Zeugen gaben an, dass im Fahrzeug auch die Unfallverursacher sitzen sollen. Die Streife nahm die Verfolgung auf und konnte den PKW in Goddert stoppen. Im Fahrzeug befanden sich eine männliche Person (Fahrer) und eine weibliche Person (Beifahrerin).
Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Fahrer dieses PKW keine gültige Fahrerlaubnis hat und er Alkohol konsumiert hatte. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wegen der Trunkenheitsfahrt eingeleitet.
Weiter konnte zunächst ermittelt werden, dass die Beifahrerin die Fahrerin des zuvor im Graben vorgefundenen PKW war. Auch sie hatte Alkohol konsumiert. Angeblich habe sie einem Reh ausweichen müssen und sei daher in den Graben gefahren. Die Frau wies leichte Verletzungen im Gesicht auf und gab selber an, sie sei den PKW gefahren. Gegen die Frau wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Verkehrsunfallflucht eingeleitet. Bei der später durchgeführten Blutentnahme wehrte sich die Frau gegen die Maßnahme, was zur Folge hat, dass ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen sie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet wurde. Der Führerschein wurde sichergestellt.
Im weiteren Verlauf der Nacht meldete sich dann eine weitere Person, die nunmehr angab, sie habe das Unfallfahrzeug zum Unfallzeitpunkt gefahren. Ob und inwieweit diese Angaben zutreffend sind, bedarf der weiteren Klärung, die Ermittlungen hierzu dauern an.
(PM Polizeidirektion Montabaur)
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Nachricht vom 06.08.2018 |
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