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Nachricht vom 17.08.2018 |
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Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung: Info-Abend in Rennerod |
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„Wer hilft mir, wenn ich selbst nicht mehr handeln kann, aber lebensnotwendige Entscheidungen getroffen werden müssen?“ Wenn man dann nichts dem Zufall überlassen will, gibt es die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung zu erstellen, um zu vermeiden, dass ein gesetzlicher Betreuer durch das Gericht bestellt wird. Dazu gibt es am 5. September in Rennerod eine Informationsveranstaltung
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Montabaur/Rennerod. Oft stellt sich die Frage: „Wer hilft mir, wenn ich selbst nicht mehr handeln kann, aber lebensnotwendige Entscheidungen getroffen werden müssen?“ Wenn man dann nichts dem Zufall überlassen will, gibt es die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung zu erstellen, um zu vermeiden, dass ein gesetzlicher Betreuer durch das Gericht bestellt wird. Entscheidungen über ärztliche Maßnahmen und Eingriffe in bestimmten gesundheitlichen Situationen können bereits vorab im Rahmen einer Patientenverfügung getroffen werden, denn Kinder und Ehegatten sind nicht automatisch zur Vertretung befugt.
Die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine des Westerwaldkreises lädt zu einer Informationsveranstaltung zu diesem Thema am Mittwoch, den 5. September, um 18 Uhr, in die Westerwaldhalle nach Rennerod ein. Der Vortrag informiert über rechtliche Voraussetzungen und Gestaltungsmöglichkeiten der Vorsorgevollmacht und Betreuungs- wie auch Patientenverfügung. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung nicht erforderlich.
Weitere Informationen zur Veranstaltung gibt es bei der Betreuungsvereinigung des Caritasverbandes Westerwald Rhein-Lahn e. V (Tel. 02602-160636, E-Mail: elke.schaefer-krueger@cv-ww-rl.de) oder bei der Betreuungsbehörde des Westerwaldkreises (Tel. 02602-124346, E-Mail Oliver.Holzenthal@westerwaldkreis.de). (PM)
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Nachricht vom 17.08.2018 |
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