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Nachricht vom 24.10.2018 |
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Region |
Erneut Kleinbus auf der A 3 stillgelegt |
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Am Mittwoch, den 24. Oktober kontrollierten gegen 12:30 Uhr Beamte der Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz auf der BAB 3, Rastplatz "Landsberg an der Warthe" einen aus dem osteuropäischen Raum stammenden Kleinbus. Es gab erhebliche Mängel, sodass eine Stilllegung erfolgte. |
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Sessenhausen. Hinter den verdunkelten Scheiben im Heckbereich bot sich dem Kontrolleur nahezu das gleiche Bild, wie bereits vor zwei Tagen im Rahmen einer Kontrolle auf dem Rastplatz Heiligenroth. Auch bei dem aktuellen Fall wurden Personen gegen Entgelt befördert, ohne dass eine entsprechende Lizenz für die grenzüberschreitende Personenbeförderung vorlag. Zudem war festzustellen, dass der Fahrer den Kleinbus bereits seit dem 22. Oktober lenkte, ohne die Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten. Er war somit zum Kontrollzeitpunkt bereits circa 44 Stunden unterwegs, ohne ausreichende Ruhezeiten einzulegen.
Eine erste Überprüfung des technischen Zustands an der Kontrollstelle führte direkt zu der Einschätzung, dass der Kleinbus einer eingehenden Begutachtung zu unterziehen ist. Das Fahrzeug wurde bei einer Prüforganisation vorgestellt. Nicht nur, dass der Prüfer erhebliche Bremsenmängel und Durchrostungen feststellen musste. Auch waren an dem Fahrzeug diverse technische Änderungen vorgenommen worden, welche zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führten.
So waren beispielsweise Reifen montiert, die nicht hätten montiert werden dürfen, und Scheinwerfer eingebaut, welche für das Fahrzeug nicht zugelassen waren. Die Fahrzeugbatterie war nicht befestigt, wodurch insbesondere im Fahrbetrieb dauerhaft die Gefahr eines Fahrzeugbrandes bestand. Auffällig war, dass auch in diesem Fahrzeug Sitze und Sitzbänke nachträglich eingebaut wurden, um bedarfsorientiert Personen befördern zu können. Um die verschiedenen Sitzmöglichkeiten befestigen zu können, wurde kurzerhand ein Stahlrahmen zusammengeschweißt, auf welchem die Sitze montiert waren. Der gesamte Rahmen wurde dann im Fahrzeug verschraubt. Nicht zuletzt diese Feststellung führte im Gesamtergebnis zu der Bewertung: Verkehrsunsicher.
Die Weiterfahrt wurde direkt untersagt und das Fahrzeug stillgelegt. Sowohl Fahrzeugzulassungsbescheinigung, als auch die Kennzeichen des Fahrzeugs wurden sichergestellt und werden an die ausländische Zulassungsbehörde übersandt.
Da eine illegale Personenbeförderung vorlag, das Fahrzeug technisch in einem die Verkehrssicherheit beeinträchtigenden Zustand war und die Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten wurden, wurde gegenüber dem Fahrer eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.700 Euro angeordnet. |
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Nachricht vom 24.10.2018 |
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