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Nachricht vom 06.12.2018 |
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Region |
Biber im Westerwald |
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Die Naturschutzinitiative (NI) fordert: Keine Absenkung des Wasserstandes und weitere Störung des neuen Lebensraumes. Behörden sollen mit dem ehrenamtlichen Naturschutz zusammenarbeiten. Ausweisung des Gebietes als Naturschutzgebiet und Entschädigung der betroffenen Landwirte. |
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Freilingen. Bei dem Biber (Castor fiber), der sich im Westerwald zwischen Freilingen und Wölferlingen angesiedelt hat, handelt es sich um einen europäischen Biber, der unter den strengen Artenschutz des Bundesnaturschutzgesetzes und der FFH Richtlinie fällt. Seit über einem Jahr hat das streng geschützte Tier als „Landschaftsarchitekt“ die Landschaft verändert, neue Lebensräume geschaffen und die Biologische Vielfalt erhöht. Das Gebiet hat sich in kurzer Zeit zu einem einzigartigen neuen Biotop auch für andere Arten entwickelt.
Leider haben die zuständigen Naturschutz- und Wasserbehörden nicht den Kontakt mit dem ehrenamtlichen Naturschutz gesucht und Maßnahmen ergriffen, die eher zu einer Störung und Vergrämung des Bibers führen als zu seinem Schutz. Hierzu gehört zum Beispiel die wenig fachgerechte Entscheidung der Oberen Naturschutzbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord (SGD NORD) in Koblenz zur Wasserspiegelabsenkung in der kritischen Brutzeit oder der vor kurzem durch die Untere Wasserbehörde des Westerwaldkreises genehmigte Bau eines „Bypasses“ und die damit verbundene Zerstörung eines weiteren Biberdammes.
Der Biber als Wasserbauer
Die Leistung des Bibers als Wasserbauer ist erstaunlich. Mit einem statisch gut abgesicherten Hauptdamm, der sich dank seiner biologischen Bauweise aus austreibenden Weiden von selbst verfestigt, flach überstauten Wasserflächen mit einer hohen Abflussrauhigkeit und zwei Vordämmen, die auch bei starken Wassermassen den Druck vom Hauptdamm nehmen, ist eine Retentionsleistung und Hochwassersicherheit für die unterhalb liegenden Ortschaften erreicht, wie sie in dem vormals technisch ausgebauten Saynbach nicht bestanden hat.
Die Bürger sowie die Ortsgemeinde Freilingen haben allen Anlass, sich dafür beim Biber zu bedanken. Befürchtungen, dass seine Arbeit gemäß Begründung der SGD Nord für die Wasserstandssenkung eine Gefahr für „Leib und Leben“ sein könnte, stellen die Tatsachen auf den Kopf.
Der Biber schafft neue Lebensräume und erhöht die Biologische Vielfalt
Als bezeichnende Vogelarten der Stillgewässer konnten von der NI mit Reproduktionsnachweis nachgewiesen werden: Zwergtaucher, Tafelente, Reiherente, Blässhuhn, Stockente. Weiterhin verrieten die sehr versteckt lebenden sehr seltenen Rallenarten Tüpfelsumpfhuhn und Wasserralle, dass zumindest zeitweise ein Revier besetzt war. Besonders beim Tüpfelsumpfhuhn stand bei vielen beobachtenden Vogelfreunden die Frage im Raum, ob die erste bestätigte Brut in Rheinland-Pfalz gelingen würde.
Als Rastvögel und Nahrungsgäste konnten täglich andere Arten beobachtet werden wie zum Beispiel Kolbenente, Dunkler Wasserläufer, Waldwasserläufer, Rotschenkel, Flussuferläufer, Bekassine, Schwarzstorch, Weißstorch und regelmäßig die in der näheren Umgebung nistende Mehl- und Rauchschwalbe oder Bach- und Gebirgsstelze.
Bemerkenswert sind auch die Beobachtungen der im Westerwald stark rückläufigen Grünlandvögel wie Braunkehlchen, Schafstelze oder Bekassine. Durch die im Zuge der Bibertätigkeit entstandene stärkere Vernässung anliegender Feuchtgrünlandflächen wäre eine Brut dieser Arten durchaus möglich. Die vernässten, lokal mit Büschen durchsetzten Feuchtwiesen im Umfeld boten dieses Jahr schon Brutplatz für Sumpfrohrsänger, Feldschwirl, Garten- und Dorngrasmücke.
Ohne eine bislang eingehende Untersuchung fiel auch eine hohe Zahl an Libellenarten und Amphibien auf, wobei der laut rufende Wasserfrosch keinem der Beobachter verborgen geblieben ist. Diese auffälligen Gruppen stehen stellvertretend für eine hohe, bislang nicht vertieft betrachtete Vielfalt an Insekten.
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) und zahlreiche Ehrenamtliche haben sich bereit erklärt, den „Biberteich Freilingen“ zu betreuen, Exkursionen, Führungen und Naturbildung anzubieten und sich an der Beschilderung des Biberteiches mit Informationstafeln zu beteiligen. Weiterhin würde die Errichtung eines Aussichtsturmes für die Bürger, Schulklassen und die Wanderer des Westerwaldsteiges einzigartige und spannende Einblicke in den neuen Lebensraum der Tiere bieten.
Behörden und Kommune sind gefordert
Unverständlicher Weise nehmen leider weder die Behörden noch die Ortsgemeinde Freilingen dieses Angebot wahr, ebenso nehmen Sie die naturschutzfachliche Expertise der Vertreter der NI, die sich sehr häufig in dem Gebiet aufhalten und die Entwicklung beobachten, nicht in Anspruch.
Die NI hofft, dass sich dies nun nach dem positiven Ergebnis der genetischen Untersuchung ändert.
Das Gebiet sollte als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Die betroffenen Landbesitzer sollten entschädigt werden oder Flächen könnten getauscht werden. Möglichkeiten gäbe es viele, die zuständigen Behörden und die Kommunen müssten nur wollen und aktiv werden, um dem Natur- und Artenschutz gerecht zu werden. Denn in ganz Rheinland-Pfalz werden so gut wie keine Naturschutzgebiete mehr ausgewiesen. Insbesondere die SGD Nord kommt hier ihrer Verantwortung für den Naturschutz auf größerer Fläche nicht nach.
Es muss nun alles getan werden, um den neuen Lebensraum des Bibers und der anderen Arten zu schützen und von jeglicher Störung freizuhalten, so die NI. (PM)
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Nachricht vom 06.12.2018 |
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