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Nachricht vom 13.01.2019 |
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Politik |
Verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten |
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Mit Verabschiedung des Gesetzes über „Leistungsverbesserung und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung“ vom 08. November 2018 und der darauffolgenden Verkündung am 4. Dezember 2018 ergab sich (unter anderem) eine Neuerung bezüglich der Mütterrente. Das Versicherungsamt der Verbandsgemeinde Hachenburg informiert. |
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Hachenburg. Bis 2018 wurden für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, zwei Jahre (= zwei Rentenpunkte) Kindererziehungszeiten bei der Rente berücksichtigt. Mit der Verabschiedung der sogenannten Mütterrente II wird nun für jedes Kind ein halbes Jahr (= ein halber Rentenpunkt) zusätzlich angerechnet. Hierdurch erhöht sich die monatliche Rente um bis zu 16,02 Euro pro Kind.
Durch die Erhöhung der Erziehungszeit ergibt sich (unter Umständen) für Mütter, die zwei Kinder vor 1992 geboren haben und außer den Kindererziehungszeiten keine anderen rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben (somit bisher auch nicht die gesetzliche Wartezeit von fünf Jahren für die Regelaltersrente erfüllt hatten) die Möglichkeit, erstmalig einen Rentenanspruch zu erlangen.
Was ist nun zu tun?
• Bei Müttern und Vätern, die bereits Rente beziehen, wird automatisch von der
Deutschen Rentenversicherung ab März 2019 eine schrittweise Berechnung erfolgen.
Für die Zeit ab Januar 2019 erfolgt dann eine Nachzahlung.
• Wer ab Januar 2019 in Rente geht, erhält die Mütterrente von der ersten
Rentenzahlung an.
• Adoptiv- und Pflegeeltern, die Mütterrente beanspruchen, müssen einen formlosen
Antrag stellen.
• Mütter die bisher keinen Anspruch auf Rente hatten, sollten prüfen lassen, ob sie
jetzt eine Rente beantragen können.
Nähere Informationen finden Sie unter: www.deutsche-rentenversicherung.de.
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Nachricht vom 13.01.2019 |
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