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Nachricht vom 06.03.2019 |
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Politik |
Gabi Weber (SPD): Digitalpakt Schule bringt 10,8 Millionen Euro |
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„Endlich ist zwischen dem Bund und den Ländern die dringend notwendige Einigung beim Digitalpakt erzielt und für mich ist das Ergebnis ein voller Erfolg“, begrüßt Bundestagsabgeordnete Gabi Weber (SPD) die Übereinkunft im Vermittlungsausschuss. „Alle Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte im Westerwaldkreis dürfen sich auf schnelles Internet, Laptops und Tablets für den digitalen Unterricht freuen“. |
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Hachenburg. Mit dem gefundenen Kompromiss sei der Weg dafür geebnet, so Weber, „dass wir unsere Schulen für die digitale Bildungswelt fit machen können“. Der Digitalpakt trage dazu bei, „alle derzeit gut 17.000 Schülerinnen und Schülern in Grundschulen, Förderschulen und weiterführenden Schulen auf das Leben und Arbeiten in der Welt von morgen vorzubereiten“.
Dem Bund wird es künftig möglich sein, die Länder finanziell bei der Digitalisierung von Schulen zu unterstützen. Vereinbart ist, dass der Bund insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Das Land Rheinland-Pfalz erwartet dabei rund 240 Millionen Euro auf fünf Jahre verteilt. 90 Prozent davon können von den Schulträgern direkt für die Digitalisierung ihrer Schulen beantragt werden. Jeweils fünf Prozent der Mittel sind für landesweite und länderübergreifende Projekte vorgesehen, denkbar wäre etwa die Entwicklung digitaler Lehr- und Lernplattformen. Der Westerwald erhält somit 10,8 Millionen Euro, also 2,16 Millionen jedes Jahr, die in den Schulen für Digitales eingesetzt werden können.
Damit möglichst noch in 2019 die ersten Gelder an Land und Kommunen fließen können, gehe es jetzt darum, „den Digitalpakt im Schulterschluss zwischen Bund und Ländern zügig umzusetzen“, so Weber.
Der Bundestag hat dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses bereits zugestimmt. Am 15. März entscheidet der Bundesrat. Nachdem die Bund-Länder-Vereinbarung förmlich unterzeichnet ist, wird das Land Rheinland-Pfalz eine Förderrichtlinie entwickeln, in der festgelegt wird, wie und in welcher Form die Schulträger ihre Anträge stellen können.
Hintergrund:
Die im Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat gefundene Übereinkunft beim Digitalpakt sieht vor, dass der Bund bei der Bildung mitfinanzieren darf. Bedingung wird sein, dass die Finanzmittel die Leistungsfähigkeit des Bildungswesens steigert, nicht aber dessen Qualität fördert. Die Bildung soll in Länderhand bleiben.
Damit der Bund sich an den Zukunftsinvestitionen im Bildungswesen beteiligen kann, ist eine Grundgesetzänderung notwendig, mit der das sogenannte Kooperationsverbot in der Bildungspolitik aufgehoben wird. Für eine Grundgesetzänderung braucht es jeweils eine Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrates. (PM)
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Nachricht vom 06.03.2019 |
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