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Nachricht vom 14.04.2019 |
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Region |
Reisebus-Gespann aus Südosteuropa stillgelegt |
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Bereits am Freitag, 12. April kontrollierten Beamte der Verkehrsdirektion Koblenz gegen 10:20 Uhr an der A 3, Anschlussstelle Montabaur, einen aus dem südosteuropäischen Raum stammenden Reisebus mit Anhänger. Der 17-Sitzer Bus war zum Kontrollzeitpunkt nur mit zwei Fahrern besetzt. Die letzten Fahrgäste waren zuvor in Koblenz aus dem Bus ausgestiegen. Aktuell war man nun auf dem Weg nach Belgien, um dort neue Fahrgäste aufzunehmen und die Rückfahrt in den Heimatstaat anzutreten. |
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Heiligenroth. Die Kontrolleure der Verkehrsdirektion stellten fest, dass der Bus für grenzüberschreitenden Linienverkehr zwischen Südosteuropa und Belgien eingesetzt wurde. Eine hierfür erforderliche Lizenz lag nicht vor. Im Anhänger befanden sich zudem diverse Stückgüter für verschiedene Empfänger, wobei auch für diesen gewerblichen Güterverkehr keine Erlaubnis vorlag.
Weiterhin konnten die Fahrer die erforderlichen Nachweise über ihre Lenk- und Ruhezeiten nur lückenhaft vorlegen und hatten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit dem Gespann mehrfach überschritten.
Bereits an der Kontrollstelle wurden erhebliche technische Mängel wie eine mehrfach gerissene Frontscheibe, mehrere defekte Sicherheitsgurte und unzulässige Schweißarbeiten am Rahmen des Anhängers festgestellt. Die anschließende Vorführung bei einer Prüforganisation führte im Weiteren zu der Feststellung, dass die gesamte Bremsanlage des Gespanns die erforderliche Mindestabbremsung nicht erreichte. Bremsleitungen waren verrostet, die Anhängeeinrichtung unzulässig geschweißt und das Abreißseil beschädigt. Das Ergebnis des Prüfers: Gefährliche Mängel!
Die Weiterfahrt wird direkt untersagt und die Zulassungsbescheinigungen und Kennzeichen der Fahrzeuge zur Verhinderung einer weiteren Nutzung sichergestellt. Gegen die beiden Fahrer und das Unternehmen wurden Anzeigen gefertigt und es wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 3.400 Euro einbehalten.
(PM Verkehrsdirektion Koblenz)
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Nachricht vom 14.04.2019 |
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