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Nachricht vom 26.04.2019
Wirtschaft
Landespreis für beispielhafte Beschäftigung Schwerbehinderter
Zum 21. Mal verleiht das Land Rheinland-Pfalz den Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Es werden Unternehmen mit Haupt- oder Nebensitz in Rheinland-Pfalz und öffentliche Dienststellen ausgezeichnet, die sich im besonderen Maße für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am ersten Arbeitsmarkt engagieren. Auch Kleinbetriebe, die nicht der gesetzlichen Beschäftigungspflicht unterliegen, können sich bewerben.
Region. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden je Kategorie mit 3.000 Euro prämiert und erhalten neben einer Urkunde, einer Relieftafel und einer Plakette das Recht, in ihren Geschäftsbeziehungen auf die Auszeichnung hinzuweisen.

Zusätzlich kann ein Sonderpreis an ein Unternehmen vergeben werden, das durch innovative Ideen beispielhaft die Integration von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben vorantreibt. Dieser Preis ist ebenfalls mit 3.000 Euro dotiert.

Bewerbungen und Vorschläge können bis zum 31. Mai beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eingereicht werden.

Die Wettbewerbsunterlagen sowie weitergehende Informationen gibt es über die Seite der Wirtschaftsförderungsgesellschaft https://www.wfg-ww.de/elementor-2819/
(PM Wirtschaftsförderungsgesellschaft Westerwaldkreis)
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