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Nachricht vom 28.04.2019 |
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Region |
Reisebus: Brandgefahr durch kochende Fahrzeugbatterien |
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Am Sonntag, 28. April wurde gegen 17:20 Uhr von Kontrolleuren der Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz auf der A 3, Rastplatz Montabaur ein Reisebus eines südosteuropäischen Unternehmens angehalten, weil der Fahrer zuvor die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hatte. Bei der Überprüfung der Technik entdeckte die Polizei akute Brandgefahr durch kochende Fahrzeugbatterien. |
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Heiligenroth. Das mit über 50 Personen besetzte Fahrzeug wurde im grenzüberschreitenden Linienverkehr eingesetzt und war aktuell auf dem Weg zu verschiedenen Haltepunkten im Ruhrgebiet.
Der Bus war mit zwei Fahren besetzt. Der zweite Fahrer lag in der Schlafkabine des Busses und verrichtete dort seine Ruhezeit. Zum Anhaltezeitpunkt waren die beiden Fahrer bereits circa 30 Stunden mit dem Fahrzeug unterwegs. Eine Tagesruhezeit hätten diese aber bereits nach spätestens 21 Stunden antreten müssen.
Eine Überprüfung der Fahrzeugtechnik ergab, dass die Reparatur einer Kabelverbindung unsachgemäß durchgeführt worden war. Ein fehlerhaft befestigter und korrodierter Masseanschluss hatte sich aufgrund eines zu hohen Kabelwiderstandes sehr stark erhitzt. Auch die Fahrzeugbatterien waren zum Kontrollzeitpunkt stark erhitzt und die Batteriesäure kochte, so dass sich merklich Knallgas bildete. Die festgestellten Mängel an der elektrischen Anlage hätten, insbesondere im Falle einer Funkenbildung, leicht zu einer Explosion der Batterien und zu einem Fahrzeugbrand führen können.
Die Weiterfahrt wurde untersagt und den Fahrern die Verrichtung einer Tagesruhezeit angeordnet. Gegenüber den Fahrern und dem Unternehmen wurde Anzeigen gefertigt und es wurden Sicherheitsleitungen in Höhe von insgesamt 5.500 Euro einbehalten.
Da der Bus erst nach einer ordnungsgemäßen Instandsetzung der elektrischen Anlage durch eine Fachwerkstatt wieder genutzt werden darf, wurden die Fahrgäste durch Ersatzfahrzeuge weiterbefördert.
(PM Verkehrsdirektion Koblenz)
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Nachricht vom 28.04.2019 |
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