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Nachricht vom 14.07.2019 |
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Politik |
DBB im Gespräch mit Kreisverwaltung zum ÖPNV |
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Der Deutsche Beamtenbund (dbb), Kreisverband Westerwald suchte im Juli das Gespräch mit Jürgen Braun von der Kreisverwaltung in Montabaur, zu dessen Aufgabenbereich im Westerwaldkreis die Kreisentwicklung, Dorferneuerung und ÖPNV gehören. Kreisvorsitzende Monika Petroschka informierte sich gemeinsam mit ihren Vorstandsmitgliedern Rudolf Menges und Wilfried Rausch über den Öffentlichen Personennahverkehr im gesamten VRM-Gebiet. |
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Westerwaldkreis. Gute Basisversorgung im Westerwald
Detailliert gab Jürgen Braun Auskunft zu dem Fragenkatalog, den der dbb-Kreisverband zum Gespräch mitgebracht hatte. Anschaulich beantwortete er die Fragen zu den Verkehrssituationen im Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM), zeigte an konkreten Beispielen auf, wie der Westerwaldkreis die Personenbeförderungen im ländlichen Raum begleitet und welche gesetzlichen Vorgaben der Kreis berücksichtigen müsse. Auch vorliegende Beschwerden und Anregungen aus der Bevölkerung würden aufgearbeitet werden. Die Kreisverwaltung konnte, so Jürgen Braun, in vielen Fällen helfen, Lösungen zu finden. Insgesamt sei die Basisversorgung im Westerwaldkreis unter anderem durch die Regio-Buslinien gut, auch wenn im Einzelfall das bestehende Angebot durch Streckenführung und Zeitdauer unattraktiv erschiene.
Attraktivitätssteigerung durch Tarifwabenplan
Ausführlich thematisierten die Gesprächsteilnehmer den VRM-Tarifwabenplan 2019 und die VRM-Tarife. Die Umstellung, so Monika Petroschka, sei gewöhnungsbedürftig gewesen. Aber der Wabenplan zeige, welche Beförderungsmöglichkeiten der Tarifwabenplan schüfe. Dass bei den Fahrten im VRM-Gebiet nur ein Fahrschein zu lösen sei, sei für die Nutzer eine große Vereinfachung und könne zur Attraktivitätssteigerung wesentlich beitragen. Der Wabenplan decke nach Auskunft der Kreisverwaltung einen Bereich von 6.400 Quadratkilometern ab, der von circa 47 Verkehrsunternehmen auf 464 ÖPNV-Linien bedient werde. Das VRM-Gebiet umfasse die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn, Westerwald sowie die kreisfreie Stadt Koblenz. Positiv bewerten die Verbandsvertreter die Tarifgestaltung. Vielfahrertickets, Schülertickets wie auch die 60-Plus-Tickets seien attraktiv, müssten aber noch stärker beworben werden.
Sicherung der Mobilität durch Einsatz von Bürgerbussen und Taxen
Eine Sicherung der Mobilität im Westerwaldkreis sei nach den Ausführungen des Sachbearbeiters der Kreisverwaltung vor allem für diejenigen Bevölkerungsgruppen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Gesundheit das reguläre Angebot von Bus und Bahn nicht nutzen könnten, durch spezifische Angebote von Verbands- oder Ortsgemeinden (zum Beispiel Jugend- und Seniorentaxi) erreicht worden. Diese Angebote verkehrten außerhalb des Rechtsrahmens des Personenbeförderungsgesetzes. Zum Einsatz kämen hier Kleinbusse und Taxen von bestehenden lokalen Unternehmen. Diese führten die Fahrgäste direkt zum gewünschten Zielort. Der Einsatz erfordere allerdings eine vorherige telefonische Anmeldung zur Planung der Einsatzfahrten.
Qualität von Bushaltestellen und Servicefunktionen
Die Verbandsvertreter beklagten, dass die Bushaltestellen wenig attraktiv gestaltet seien. Insbesondere sei die Verkehrssicherheit für Nutzer nicht immer ausreichend gegeben und die Zugänglichkeit für Verkehrsteilnehmer mit Behinderungen oder Kinderwagen erschwert. Komfort bei den Sitzgelegenheiten oder fehlender Wetterschutz seien oftmals Kritikpunkte. Vor allem auch die Servicefunktionen an den Haltestellen müsse verbessert werden. Änderungen im Fahrplan und Verkehrsführung müssten, so Monika Petroschka, bei Baumaßnahmen, die momentan an vielen Stellen des Kreisgebietes durchgeführt würden, rechtzeitig und wirksam in die Öffentlichkeit getragen werden. Die Kreisverwaltung, so der Hinweis aus dem Kreishaus, trage zur Problemlösung wesentlich bei, auch wenn sie nicht für die Haltestellen in erster Linie zuständig sei. So gäbe es für Orts- und Verbandsgemeineden wie auch für die Busunternehmen Zuwendungen für Verbesserungen der Haltestellensituation im Komfort- und Sicherheitsbereich sowie für Maßnahmen, die der Herstellung der Barrierefreiheit dienen. Bei Informationen zur Änderungen der Verkehrsführung und Fahrzeiten seien die Busunternehmen in der Pflicht zur umfänglichen Unterrichtung der Bevölkerung.
Breite Beteiligung und tragfähiger Konsens anstreben
Abschließend erörterten beide Seiten alte und neue Herausforderungen im ÖPNV bei der Umsetzung des politischen Willens auf Bundes- wie auch auf Landesebene, den ländlichen Raum durch Fort- und Weiterentwicklung des ÖPNV zu stärken. Beide Seiten waren sich einig, dass Herausforderungen dann am besten zu meistern sind, wenn in der Planungsphase eine Beteiligung unterschiedlicher Gruppen realisiert und ein tragfähiger Konsens bei der Lösung gefunden werden kann. (PM)
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Nachricht vom 14.07.2019 |
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