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Nachricht vom 08.09.2019 |
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Wirtschaft |
Neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose |
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Obwohl die Situation am Arbeitsmarkt so gut ist wie selten zuvor, gibt es Männer und Frauen, die dauerhaft ohne Beschäftigung sind. Und je mehr Zeit verstreicht, desto geringer werden ihre Chancen, im Erwerbsleben Fuß zu fassen. Ohne Unterstützung gelingt dies in den seltensten Fällen. Diesen Menschen wird das Teilhabechancengesetz neue Perspektiven eröffnen. Es ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. |
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Montabaur. Auf zwei Zielgruppen ausgerichtet, setzt es auf intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung.
Zugute kommt das Gesetz zum einen Menschen, die
• über 25 Jahre alt sind
• während der vergangenen sieben Jahre mindesten sechs Jahre Leistungen aus der
Grundsicherung bezogen haben
• in dieser Zeit gar nicht oder allenfalls kurzfristig beschäftigt waren.
Unternehmen, die Personen aus dieser Zielgruppe einstellen, können in den ersten beiden Jahren Gehaltszuschüsse in voller Höhe des Mindestlohns bekommen. Ist der Arbeitgeber tarifgebunden oder –orientiert, wird das tatsächlich gezahlte Entgelt berücksichtigt. Danach verringert sich der Zuschuss Jahr für Jahr um 10 Prozent; er fließt maximal fünf Jahre lang.
Die zweite Zielgruppe umfasst Personen, die seit mehr als zwei Jahren arbeitslos sind. Betriebe, die ihnen einen Arbeitsvertrag geben, erhalten ein Jahr lang einen Zuschuss von 75 Prozent des gezahlten Lohns, ein zweites Jahr lang 50 Prozent.
Details zum Teilhabechancengesetz finden Sie auf der Homepage des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Sie sind Arbeitgeber und haben Interesse, dann wenden Sie sich an den gemeinsamen Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur und des Jobcenters (Telefon 0800 4555520) oder im Westerwaldkreis an die Betriebsakquisiteurinnen des Jobcenters (Susanne Gehrke Telefon 02663 980625 und Christine Klüber Telefon 02624 940528). (PM der Agentur für Arbeit)
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Nachricht vom 08.09.2019 |
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