WW-Kurier |
Ihre Internetzeitung für den Westerwaldkreis |
|
Nachricht vom 21.09.2019 |
|
Wirtschaft |
Für die kalte Jahreszeit vorsorgen |
|
Es wird langsam kühler – ein guter Zeitpunkt, schon mal über die kommende Heizperiode nachzudenken. Denn im Oktober wird die Heizung in der Regel das erste Mal angestellt – und damit beginnt auch der Erdgasverbrauch in vielen Privathaushalten. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher gut vorbereitet sind, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Jetzt schon den Erdgasliefervertrag prüfen, Preise vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter wechseln. |
|
Koblenz. Die längste zulässige Kündigungsfrist in Erdgaslieferverträgen zu Heizzwecken beträgt drei Monate. Üblicherweise ist bei Privat-Verbrauchern im Kleingedruckten des Vertrages eine Kündigungsfrist von einem Monat zu finden. Wird also im September ein neuer Erdgaslieferant beauftragt, der in der Regel auch beim alten Versorger kündigt, kommt der Verbraucher bei einer Kündigungsfrist von einem Monat Ende Oktober aus seinem Altvertrag. Die Versorgung durch den neuen günstigeren Versorger startet dann Anfang November.
Wer mit Erdgas seine Heizung betreibt, sollte also mit genügend Vorlauf über einen Wechsel zu Beginn der Heizperiode nachdenken. Gerade die Kündigungsfrist kann einen Strich durch die Rechnung machen und ist deshalb im Vertrag immer zu überprüfen. Der Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale in Koblenz gibt dabei Hilfestellung. Die Beratung findet jeden zweiten und vierten Mittwoch in der Verbraucherzentrale Koblenz, Entenpfuhl 37 in 56068 Koblenz statt und kostet 18 Euro. Eine Terminvereinbarung unter 0261/ 12727 ist erforderlich.
Alternativ können auch Termine direkt unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp oder per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de vereinbart werden. Ein persönliches Beratungsangebot für den Wechsel des Strom- und Gasversorgers gibt es in der Beratungsstelle Hachenburg nach Terminvereinbarung für 5 Euro. Ein Einstieg in die Rechtslage kann am Servicetelefon Energierecht telefonisch 0800 60 75 500 (kostenlos) vermittelt werden. Eine Überprüfung von Heizkostenabrechnungen für 20 Euro nach postalischer Einsendung an die Verbraucherzentrale in Mainz wird ebenfalls im Bereich Energie angeboten. (VZ-RLP)
|
|
Nachricht vom 21.09.2019 |
www.ww-kurier.de |
|
|